Den Zinseszins berechnen wir in unserm täglichen Leben immer aufs Neue. Wir haben nicht nur in Verbindung mir Bankgeschäften mit Zinsen zu tun.

Zinsen bezahlt man überall oder bekommt welche, wenn man selber Geld verleiht. Heute ist es mehr und mehr üblich Geld von privat zuverleihen und die Banken außen vor zu lassen.

Auch bei einer größeren Anschaffung, die finanziert wird, spielt der Zinssatz eine erhebliche Rolle. Freuen Sie hier, wie es funktioniert!

Was ist der Zinseszins?

Zinseszins ist jener Zins, der auf dem Kapital zugeschriebene (kapitalisierte) Zinsen von bereits vergangenen Berechnungsperioden abgerechnet wird. Erforderlich dafür ist, dem Kapital die bereits angefallenen Zinsen zuzuschlagen.

Dieser Betrag ist Berechnungsgrundlage von Kapital für die Zinseszinsrechnung.
Mit der Zinseszinsrechnung können Sie den Zinseszins berechnen. Diese ist ein Teilgebiet der Finanzmathematik. Wenn die Zinseszinsen korrekt berechnet wurden, steigt das Vermögen oder die Schulden exponentiell.

Zinseszins berechnen wie?

Die Zinseszinsrechnung zeigt, auf welches Endkapital K_n das Anfangskapital K_0 nach n Zeiträumen angewachsen ist.Voraussetzung ist, dass in jedem der Zeiträume ein fester Zinssatz von p % gültig ist.
Den Zinseszins berechnen Sie mit der Zinseszinsformel wie folgt:

K_n = K_0(1+p/100)?

mit K_n = Endkapital; K_0 = Anfangskapital; p = Zinsfuß; n = Anzahl der geltenden Zeiträume/Jahre

Rechtsgrundlagen zum Zinseszins berechnen

Das BGB legt fest, dass bei Schuldverhältnissen eine zu Beginn getroffene Vereinbarung betreffend Zinseszinsen nichtig wird (§ 248 Abs. 1 BGB). Dadurch wird eine übermäßige und schwer übersehbare Zinskumulation verhindert. Das ist im Verzugsfall interessant (§ 289 Satz 1 BGB). Verzugszinsen dürfen nicht von rückständigen Zinsen berechnet werden. Eine nachträgliche Zinseszinsen Vereinbarung ist zulässig.

Guthabenzinsen auf Einlagen sind vom Zinseszinsverbot ausgenommen. Das gilt für Kreditinstitute sowie auch für Darlehenszinsen auf Hypotheken der Banken für Pfandbriefe (§ 248 Abs. 2 BGB). Weitere Ausnahme des allgemeinen Zinseszins Verbots ist das Kontokorrent (§ 355 Abs. 1 HGB). Es wäre beim Kontokorrent eine massive Behinderung beim Erreichen des Vereinfachungs- und Vereinheitlichungszwecks.

Im Kontokorrentverhältnis werden, die am Ende der Abrechnungsperiode übrig gebliebenen Zinsen, im Saldo eingestellt und verzinst. Wer den Zinseszins berechnen kann, hat immer den Durchblick bei seinen Geldgeschäften.