Beim Thema Erben liegen verschiedene Gefühle dicht beieinander. Dominierend tritt Trauer in Erscheinung, Wut und Frust können schnell dazukommen – wenn eine Erbengemeinschaft unterschiedliche Interessen durchsetzen will. Gerade wenn Immobilien oder andere Sachwerte eine Rolle spielen, wird´s schnell kompliziert.

Ein Treuhandkonto scheint die Lösung, um Streitigkeiten vorzubeugen. Welche Vorteile hat dieses Konto? Wer in der Erbengemeinschaft kann dies eröffnen?

Erben – als Gemeinschaft schnell ein Streitfall

Verstirbt ein Elternteil, sitzen meist mehrere Erben in einem Boot. Selbst wenn der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament verfasst hat, können beispielsweise Kinder sich immer noch auf den sogenannten Pflichtteil berufen.

Barvermögen lässt sich an dieser Stelle relativ unkompliziert innerhalb der Erbengemeinschaft aufteilen. Sobald es aber um Immobilien, Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Oldtimer geht, wird die Verwertung im Interesse der Erbengemeinschaft manchmal zum Kraftakt.

Sobald verschiedene Interessen eine Rolle spielen, treten zwischen den Erben Konflikte auf. Misstrauen innerhalb einer Erbengemeinschaft kann sogar soweit gehen, dass Familien plötzlich auseinandergerissen werden. Das Treuhandkonto ist hier durchaus in der Lage, einen Teil des Konfliktpotenzials aufzufangen.

Treuhandkonto für die Erbengemeinschaft

Aber auch für den Fall, dass sich alle Erben einige sind und einen Erben mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragen, ist das Treuhandkonto eine „sichere Bank“.

Hintergrund: Das erlöste Kapital aus dem Verkauf sollte so durch den Treuhänder der Erbengemeinschaft verwahrt werden, dass eine Vermischung mit dessen Vermögen unmöglich ist.

Auf einem Treuhandkonto wäre dies der Fall. Warum sollte man soweit gehen?

  • Eine Immobilie wird für 250.000 Euro verkauft. Jeder der drei Erben hat zu einem Drittel daran Anteil, nur einer ist aber mit dem Verkauf beauftragt. Dieser Erben ist aber insolvent. Wird der Verkaufserlös auf dessen Konto ausgezahlt, hat der Insolvenzverwalter darauf Zugriff und kann das Erbe verwehrten.

Auf der anderen Seite hat das Treuhandkonto – sofern es beispielsweise durch einen Anwalt im Auftrag der Erbengemeinschaft geführt wird – den Vorteil, dass kein Erbe einfach Zugriff auf das Vermögen hat.

Dies wäre beispielsweise ein sinnvoller Ansatz zur Sicherstellung einer adäquaten Verwertung sämtlicher Vermögenswerte aus der Erbmasse, ohne dass sich einer der Erben eine unerlaubte Bereicherung vorwerfen lassen muss.