Der Beruf des Rechtsanwalts wird in erster Linie mit der Prozessführung in Verbindung gebracht.

Hinsichtlich der Vertretung einer Erbengemeinschaft oder bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften hat der Rechtsanwalt noch andere Aufgaben. Mitunter nimmt er Kapital seiner Mandanten entgegen.

Dieses kann nicht einfach auf dem Bankkonto des Anwalts verwahrt werden. Warum braucht der Rechtsanwalt ein Treuhandkonto? Welche Regeln gelten für dieses Konto im Detail?

Treuhandkonto – für Anwälte Pflicht

Treuhandkonto Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt unterliegt in Deutschland hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit verschiedenen Rechtsnormen. Dazu gehört – neben der Bundesrechtsanwaltsordnung – auch die Berufsordnung.

Beide haben im Hinblick auf die Verwahrung und Verwaltung von Vermögen der Mandanten erhebliche Bedeutung. Nach § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung muss jeder Rechtsanwalt Vermögenswerte umgehend an den bestimmten Empfänger weiterleiten.

Ist dies nicht möglich oder vorgesehen, hat der Anwalt das Vermögen zu verwahren – und gesondert von eigenen Vermögenswerten. Dazu wird das Geld auf ein Treuhandkonto, das sogenannte Anderkonto, überwiesen.

Dabei handelt es sich um ein Konto, welches der Rechtsanwalt zwar auf seinen Namen unterhält, es aber für eine andere Person führt. Die Notwendigkeit für das Treuhandkonto entfällt, sofern der Anwalt die Vermögenswerte umgehend weiterreicht.

Einzel- oder Sammelkonto

Im Prinzip reicht für die Trennung zwischen dem Vermögen eines Anwalts und den Werten seiner Mandanten die Führung eines Treuhandkontos aus. In der Praxis werden diese Sammelanderkonten nur in bestimmten Situationen verwendet.

  • Die Berufsordnung sieht vor, dass ab bestimmten Beträgen (die nicht innerhalb eines Monats weitergegeben werden) eine Sonderform beim Treuhandkonto einzurichten ist. Die Rede ist vom Einzelanderkonto. Bezüglich der Höhe greift diese Regelung der Berufsordnung ab Summen von mehr als 15.000 Euro.

Gerade im Hinblick auf die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts oder von Erbschaften wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit der Rechtsanwalt zum Einzel-Treuhandkonto greifen. Wichtig: Das Treuhandkonto muss in seiner Form so ausgestaltet sein, dass im Insolvenzfall eine klare Abgrenzung zum anwaltlichen Vermögen möglich ist.

Andernfalls besteht für die Mandanten die Gefahr, dass deren Vermögen in die Insolvenzmasse fließt. Man spricht im Insolvenzrecht an dieser Stelle von der Aussonderung, die genauer nach der Insolvenzordnung geregelt ist.


Quellen