Neben Anwälten dürfen in Deutschland auch die Notare Gelder als Treuhänder entgegen nehmen und verwahren. Dies ist unter Umständen bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften der Fall oder wenn es um Nachlassverwaltungen geht.

Notare haben in diesem Zusammenhang gewisse Grundbedingungen zu beachten – wie die Führung eines Treuhandkontos. Welche Voraussetzungen geltend hierfür? Was müssen Verbraucher beachten, die ein Treuhandkonto beim Notar in Anspruch nehmen wollen?

Notaranderkonto – das Treuhandkonto der Notare

Treuhandkonto Notar

Anwalt und Notar verbinden gewisse Gemeinsamkeiten. Einer der wesentlichen Unterschiede besteht aber in der Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit des Notars. Gerade dort, wo verschiedene Interessen miteinander in Konflikt geraten können, kann sich diese Eigenschaft als nützlich erweisen.

Geht es ums Erben oder Immobiliengeschäfte, hat der Notar also in gewisser Weise eine abstrakte „Mittlerfunktion“. Vermögenswerte können dem Notar anvertraut werden, der diese anschließend verwahrt. Je nach Einzelfall wird das Vermögen an den Empfänger weitergereicht oder ausgezahlt.

Für die Rolle als Treuhänder ist die Führung eines Treuhandkontos – des sogenannten Notaranderkontos – Pflicht. Geregelt durch § 54b BeurkG (Beurkundungsgesetz) wird aber nicht nur die Erfordernis für das Eröffnen eines Notaranderkontos.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Treuhandkonto für den Notar bei inländischen Kreditinstituten – oder der Deutschen Bundesbank – zu unterhalten ist.

Das Beurkundungsgesetz geht noch weiter, die Konten sollten im Amtsbereich des Notars geführt werden.

Treuhandkonto – bei Immobilien mitunter zweite Wahl

Im Prinzip ließe sich jeder Kaufvertrag durch die Zwischenschaltung eines Notaranderkontos abwickeln. Allerdings setzt das Beurkundungsgesetz dem Grenzen.

Der Notar darf nur aktiv werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Damit wird auch bei Immobiliengeschäften die Direktzahlung zwischen Käufer und Verkäufer privilegiert.

Wann kann ein Treuhandkonto beim Notar sinnvoll sein? Im Zusammenhang mit Immobilien etwa dann, wenn die Immobilie:

  • unter Zwangsverwaltung steht
  • komplexe Zahlungsströme realisiert werden
  • ein Eigentümerwechsel vor der Kaufpreiszahlung erfolgt.

Hier befriedigt das Notaranderkonto die Sicherungsinteressen aller Beteiligten.

  • Das Konto für treuhänderische Aufgaben muss als wesentliche Bedingung Aussonderungsrechte erfüllen. Dies bedeutet in der Praxis, dass die hier vorhandenen Vermögenswerte auch im Fall einer Insolvenz des Notars vor der Verwertung durch Gläubiger geschützt sind.


Quellen