Wer eine Immobilie erwerben will, schaltet oft einen Anwalt ein. Schließlich soll alles mit rechten Dingen zugehen. Und bis zur Übertragung aller Besitzrechte verwahrt der Anwalt das Geld für die Immobilie treuhänderisch.

Natürlich liegt das Vermögen nicht einfach in dessen Safe – es wird auf einem Treuhandkonto verwahrt.

Was viele Verbraucher nicht wissen – für das Treuhandkonto fallen Kosten an. Wie hoch sind diese Auslagen? Und wer steht für die Kosten gerade?

Anderkonto – die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert

Treuhandkonto – Kosten

Beim Erwerb einer Immobilie ist es nicht mit dem Bezahlen des Kaufpreises getan. In der Regel müssen Besitzrechte im Grundbuch neu geregelt werden, es sind diverse Pflichten zu erfüllen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass das Gegenüber mit offenen Karten spielt, ist das Treuhandkonto bei Anwalt oder Notar sinnvoll.

Rechtsanwälte nehmen das Geld entgegen, verwahren es entsprechend und leiten es anschließend weiter. Im Prinzip einfach und simpel, kommt die Überraschung mit der Kostennote des Anwalts.

  • Anders als vielleicht gedacht fallen beim Treuhandkonto keine festen Kosten je Monat oder Quartal an.

Für den „Service“ Treuhandkonto erhalten Notare und Rechtsanwälte Gebühren, die über entsprechende Rechtsverordnungen geregelt sind. Für

  • den Notar legt § 149 KostO (Kostenordnung),
  • den Anwalt legt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Nr. 1009)

die Höhe der Gebührensätze fest.

  • Die Kosten fallen nicht für die Einzahlung auf das Konto an. Beide Rechtsverordnungen legen klar fest, dass die Gebühren nur für Auszahlungen bzw. Rückzahlungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Die Kosten fürs Treuhandkonto im Detail

Zu wissen, dass die Treuhänder für die Verwahrung und Weiterleitung von Vermögenswerten Gebühren beanspruchen dürfen, ist nur eine Seite der Medaille.

Letztlich stellt sich für den Alltag natürlich die Frage, wie hoch diese Kosten werden. Ein Beispiel illustriert das Ganze. Angenommen, es geht um Kapital in Höhe von neuntausend Euro.

Bis zu 2.500 Euro liegt die Gebühr für das Treuhandkonto bei einem Prozent. Ab diesem Betrag bis einschließlich zehntausend Euro darf ein halbes Prozent erhoben werden.

Für den Anteil bis 2.500 Euro werden also 25 Euro fällig. Auf die verbleibenden 7.500 Euro würde eine Gebühr von 37,5 Euro entfallen – weshalb unterm Strich 62,5 Euro fürs Treuhandkonto zusammenkommen.


Quellen