Geldsorgen sind ein Problem, das den meisten Menschen nur zu gut bekannt ist. Immer wieder passiert es deshalb, dass Anleger ihren Sparbrief abtreten möchten, da sie nicht auf die Auszahlung warten können.

Dies ist generell möglich, allerdings muss man auf bestimmte Punkte achten, um juristisch stets auf der sicheren Seite zu bleiben.

Wer kann an wen einen Sparbrief abtreten?

Sparbrief abtreten

Jeder Eigentümer eines Sparbriefs kann diesen auch abtreten. Notwendig ist hierfür nur das Einverständnis des interessierten Käufers. So kann auch das ausgebende Finanzinstitut den Brief zurücknehmen.

Mögliche Käufer sind alle juristischen und natürlichen Personen mit einem legalen Status.

Natürliche Personen müssen beispielsweise nach deutschem Recht die volle Geschäftsfähigkeit aufweisen.

Es ist nicht notwendig, dass das ausgebende Geldhaus der Abtretung zustimmt oder dass es auch nur über den Verkauf informiert wird.

Wie kann man einen Sparbrief abtreten?

Grundsätzlich sind hier zwei Wege zu unterscheiden:

  • Die komplette Abtretung
  • Die Abtretung der Rechte an dem Brief

Im ersten Fall handelt es sich um einen vollständigen Verkauf, den man in der Regel mit einem Vertrag abwickelt. Im zweiten Fall verpfändet oder beleiht man den Sparbrief, der in diesem Fall als Sicherheit dient.

So hat man auch die Möglichkeit, ihn wieder auszulösen. Was genau passiert, unterliegt dem Abtretungsvertrag. Für diesen gilt: Insofern nicht die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden, herrscht Vertragsfreiheit. Es kann im Prinzip jede Klausel vereinbart werden.

Warum muss man einen Sparbrief häufig so günstig abtreten?

Viele Menschen, die ihren Sparbrief abtreten müssen, erhalten nicht einmal im Ansatz den Preis, den sie bezahlt haben.

Dies ist das Ergebnis davon, dass mit den Papieren kein Börsenhandel möglich ist. Der Käufer muss den Brief bis zum Auszahlungsdatum halten. Um eine Rendite zu erreichen, ist er deshalb darauf angewiesen, sehr günstig zu kaufen.