Dass Sparbriefe eine hohe Sicherheit bieten, weiß fast jeder private Anleger. Sie werden von den Einlagensicherungsfonds der Banken besonders geschützt.

Für Personen, die zeitnah frisches Kapital benötigen, ist dieser Umstand von Vorteil. Man kann nämlich diese Sicherheit dazu verwenden, um - Verzeihung für das Wortspiel - den Brief als Sicherheit für einen Kredit einzusetzen.

Am einfachsten ist dies bei der Bank, die den Sparbrief ausgegeben hat.

Wie kann man einen Sparbrief als Sicherheit einsetzen?

Sparbrief sicherheit

Die einfachste Möglichkeit, um einen Sparbrief als Sicherheit einzusetzen, ist die Verpfändung bei der Bank, die ihn ausgegeben hat.

Das Prinzip funktioniert so: Man erbittet von dem Finanzinstitut einen Kredit: Der Brief wird im Gegenzug für die Gewährung des Darlehens von diesem eingezogen und erst nach vollständiger Tilgung der Kredits wieder ausgegeben.

Scheitert diese, kann die Bank den ganzen oder nur einen Teil des Auszahlungswerts des Briefs einbehalten. Gelingt die Tilgung nach Plan, wird die Pfändung aufgehoben. Die Zinszahlungen laufen in jedem Fall auch während der Verpfändung weiter.

Welche Bedingungen muss ein Sparbrief erfüllen, um ihn als Sicherheit einsetzen zu können?

Grundsätzlich eignet sich nicht jeder Brief, um ihn in der geschilderten Weise zu verwenden. Ein extremes Beispiel: Der Brief hat einen Wert von 500 Euro.

Man bittet jedoch um 20.000 Euro Darlehen. In diesem Fall müssen in jedem Fall noch weitere Sicherheiten vorliegen, andernfalls wird die Bank diesen Deal so nicht akzeptieren.

Im vorliegenden Szenario ist die Differenz sogar so groß, dass man den Brief vermutlich nicht einmal als Rückzahlungsgarantie einsetzen muss, da noch wesentlich größere Sicherheiten von Nöten sein werden.

Insgesamt sind folgende Bedingungen im Auge zu behalten:
  • Der Auszahlungswert des Sparbriefs muss in aller Regel wenigstens zehn Prozent der Kreditsumme ausmachen, um als Teilsicherheit (sprich nicht alleinige Sicherheit) akzeptiert zu werden. Je höher der Wert, desto besser.
  • Die Laufzeit des Sparbriefs muss länger als die des Kredits sein, um ihn verpfänden zu können.
  • Der Brief darf nicht bereits beliehen worden sein.
  • Der Brief muss eigenes Eigentum sein und darf nicht seinerseits als Pfand angenommen worden sein.

Quellen