Die stille Beteiligung wird in typische und atypische Form unterschieden. Der Geldgeber (natürliche oder juristische Person) profitiert normalerweise am Gewinn einer Handelsgesellschaft, die von ihm Kapital bekommt. Vereinbarungen einer stillen Beteiligung müssen nicht öffentlich bekannt gemacht werden.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung beschreibt die Beteiligung an einer sogenannten stillen Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um eine Vereinigung von Personen – also rechtlich um eine Personengesellschaft – die aber keine Handelsgesellschaft darstellt.

Natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Firmen) können sich an geschäftlichen Unternehmungen anderer Parteien beteiligen. Die beteiligten Personen verfolgen im Rahmen der gegründeten Gesellschaft gemeinsame wirtschaftliche Ziele.

Möglichkeiten solcher Beteiligungen sind zum Beispiel:

  • Darlehen
  • Einbringen eigener Arbeitsleistungen
  • Einbringen und Überlassen von Sachwerten

Werden diesbezüglich Vereinbarungen getroffen und diese so in Rechtsform gebracht, wurde eine stille Gesellschaft gegründet. Die Anforderungen zur Gründung sind also formlos möglich.

Die stille Beteiligung ist insofern per Vereinigung „still“, als dass für Außenstehende nicht erkennbar sein muss, dass eine Vereinbarung besteht.

Das Beispiel eines Kredits zwischen einer Privatperson und eines Unternehmens verdeutlicht das: Es besteht keinerlei Verpflichtung, dass die Existenz eines gewährten Darlehens für Dritte sichtbar sein muss.

  • Die Paragrafen 230 bis 236 des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt Gesellschaften.

Die stille Beteiligung und ihre typischen und atypischen Formen

Typische stille BeteiligungAtypische stille Beteiligung
Der stille Gesellschafter ist nur am Gewinn beteiligt. Gewinne sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.Der stille Gesellschafter ist eher ein Mitunternehmer und ist an Vermögenswerten beteiligt.
Der stille Gesellschafter ist nicht an Veränderungen des Vermögens beteiligt.Es wird zusätzlich zur Gewinnbeteiligung eine Verzinsung vereinbart.
Die Gesellschaft kann die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters als Ausgaben steuerrechtlich absetzen.Es liegt auch eine Verlustbeteiligung vor.
Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung unterliegt der Kapitalertragssteuer.

Die Chancen und Vorteile bei einer stillen Beteiligung

Drei Aspekte sind als Vorteile und Chancen hervorzuheben:

  1. Anderen wird der Bedarf an Kapital nicht zwingend öffentlich gemacht.
  2. Unternehmen, die mangels Bonität keine Bankkredite erhalten, können auf eigenem Weg stille Gesellschafter suchen und so an frisches Kapital gelangen.
  3. Der geldgebende Partner wird zwar am Gewinn beteiligt. Bei einem negativen Wirtschaftsverlauf entstehen jedoch keine automatischen Kosten, wie es beispielsweise bei einem Bankkredit der Fall wäre.

Die stille Beteiligung und ihre Risiken

Wie bei allen Geldgeschäften entstehen für beide Seiten üblicherweise Risiken. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Beteiligung kann nicht nur am Gewinn, sondern auch an Verlusten geschehen (allerdings ist dieses normalerweise auf die Höhe der Einlage beschränkt)
  2. Üblicherweise hat der stille Gesellschafter kein Mitspracherecht an der strategischen Ausrichtung.
  3. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht in das Eigentum der Handelsgesellschaft über.
  4. Im Insolvenzfall werden die Ansprüche oft nachrangig behandelt. Der Gesellschafter wird in einem solchen Fall zum Gläubiger.

Quellen

Blaurock, Uwe: Handbuch der stillen Gesellschaft »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Handelsgesetzbuch »