Genossenschaftsanteile sind Einlagen von Mitglieder einer Genossenschaft. Die Genossenschaft verfolgt wirtschaftliche Ziele und beteiligt ihre Mitglieder an Gewinnen.

Genossenschaftsanteile als sichere Investition

In einer Genossenschaft schließen sich Personen (natürliche oder juristische Personen) zu einer Gemeinschaft zusammen. Gemeinsame Interessen und Ziele der Genossenschaft können in den Bereichen Wirtschaft, Soziales oder Kulturelles liegen (siehe dazu auch § 1 GenG).

  • Die ähnelt in vielerlei Hinsicht der Rechtsform des „Vereins“. Unterschied ist, dass der Verein im Kern keine Wirtschaftsinteressen verfolgt.

Anleger können Anteil an einer Genossenschaft erwerben. In der Regel werden die Geldeinlagen verzinst und bei Austritt zurückbezahlt. Die Satzung einer Genossenschaft regelt hierbei Details.

Das klassische Beispiel von Genossenschaftsanteilen sind Anteile an Immobilien (Wohnungsbaugenossenschaft). Durch Genossenschaftsanteile wird der Investor also zum Mitbesitzer von Immobilien. Unter anderem über die Vermietung entstehen die Renditen. In anderer Variante wohnen die Mitglieder selbst in Wohnungen der Genossenschaft.

Weitere Beispiele für Genossenschaftsverbände sind:

  • Zusammenschlüsse von Banken
  • Landwirtschaftliche Vereinigungen
  • Großhandelsverbände
  • Verbände im Energiesektor
  • Architektenverbände
  • Genossenschaften von Lehrern oder Schulen
  • Genossenschaften im Gesundheitswesen (beispielsweise Ärztegenossenschaften)
  • Das „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ oder kurz Genossenschaftsgesetz (GenG) liefert in Deutschland die Rechtsgrundlage für Genossenschaften. Es entstehen „eingetragene Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht“, die mit „e.G.“, „eG“ oder „eGmbH“ abgekürzt werden. Auf europäischer Ebene besteht seit 2006 die Möglichkeit der Europäischen Genossenschaft als Rechtform.

Chancen und Vorteile der Genossenschaftsanteile

Der Eintritt in eine Genossenschaft und der Erwerb von Anteilen bringt einige Vorteile und Möglichkeiten mit sich:

  • Die Insolvenzrate von Genossenschaften ist sehr niedrig.
  • Mitglieder werden am Gewinn beteiligt und erhalten eine Dividende.
  • Die Rechtsform unterliegt sehr enger staatlicher Kontrolle durch die bestehende Gesetzeslage.
  • Volle Mitbestimmung mit Stimmgleichheit auf der jährlichen Versammlung.
  • Eine Genossenschaft weist demokratische Strukturen auf. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden per Wahl bestimmt.
  • Wer als Genossenschaftsmitglied beispielsweise in einer Wohnung der Genossenschaft lebt, kann dieses zeit seiner Mitgliedschaft ohne Kündigungsrisiko oder Verkaufsrisiko tun. Meistens wird ein dauerhaftes lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Wer sich eines Tages zu einem Umzug entscheidet, kann dieses innerhalb des zur Genossenschaft gehörenden Immobilienbestandes in der Regel unkompliziert realisieren.

Genossenschaftsanteile kaufen

Wer sich für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen interessiert, kann dieses aus unterschiedlichen Gründen tun. Beispielhafte Motive wären:

  • Genossenschaftsanteile als Geldanlage
  • Genossenschaftsanteile als Alternative zur Eigentumswohnung

Grundsätzlich muss ein Bewerber zunächst in die Genossenschaft aufgenommen werden. Dazu ist eine schriftliche Beitrittserklärung nötig. Der Vorstand muss dieser Erklärung zustimmen und es erfolgt eine Eintragung in die Mitgliederliste. Nun kann das neue Mitglied teilhaben und unterliegt Pflichten und Rechten der Satzung, wozu unter anderem auch Einzahlungspflichten gehören

Genossenschaftsanteile: Risiken und Beachtenswertes

Genossenschaftsanteile gelten grundsätzlich als risikoarme Anlagevarianten. Allerdings ist die Höhe der Einlagesumme oft begrenzt. Auch fallen die Renditen vergleichsweise eher gering aus und unterliegen – wie auch bei Gesellschaften – möglichen Schwankungen.

Es gibt keinen Zweitmarkt für den Verkauf von Anteilen, womit die Anteile kaum handelbar sind. Als Ausstieg bleibt normalerweise nur die Kündigung. Bezüglich der Einkünfte gilt zu beachten, dass diese der Besteuerung unterliegen. Teilweise können sogenannte Nachschusspflichten anfallen.

Das Prinzip der Selbstverwaltung und demokratischer Prozesse birgt die Gefahr, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht zwangsläufig über ein ausgeprägtes Fachwissen verfügen müssen.

Genossenschaftsanteile kündigen

Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Wenn nicht anders von der Satzung vorgesehen, liegt eine dreimonatige Frist zum Ende des Geschäftsjahres vor (§ 65 GenG). Gravierende Satzungsänderungen berechtigen zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 67a GenG).

In manchem Fällen können mehrere Anteile an einer Genossenschaft erworben werden. Diese können unter Umständen einzeln gekündigt werden(§ 67b GenG).


Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) »
Amtsblatt der europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) »