Geschlossene Fonds - Handel über den Zweitmarkt
Anleger von Geschlossenen Fonds sind grundsätzlich vor Ablauf der Laufzeit nicht in der Lage, ihre Geschäftsanteile zu veräußern. Durch den Zweitmarkt wird aber genau das möglich. Hier treffen Angebot und Nachfrage aufeinander und Beteiligungen an Fonds werden ver- und gekauft.
Wann macht der Zweitmarkt Sinn?
Für den Fondsbesitzer kann es aufgrund von veränderten Lebensumständen Sinn machen, seinen Kapitalanteil schnellstmöglich zu veräußern. Eventuell machen plötzliche Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit die Beendigung an der Beteiligung nötig oder aber der Geschlossene Fonds passt nicht mehr in die Vermögensplanung.
Auch für Käufer bietet sich über die Zweitmärkte die schnelle und einfache Möglichkeit, seine Anlagen um eine Fondsbeteiligung zu erweitern.
Wie funktioniert der Zweitmarkt?
Der Zweitmarkt hat sich seit 2004 zum erfolgreichen Fonds-Markt entwickelt. Es stehen zwei Handelsformen zur Auswahl:
Vermittlung über Plattformhandel | Direktgeschäft |
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Einstellung der zu veräußernden Fondsbeteiligung zum Mindestverkaufspreis auf der Plattform | Beteiligung wird zum Mindestverkaufspreis an ausgewählte Käufer angeboten |
Vorteil: Transparenz, Preisermittlung und Verkauf zum Höchstkurs | Schnellere Abwicklung, Möglichkeit von Paketdeals |
- Um die beste Zweitmarkt-Plattform zu finden, empfiehlt es sich so viele Angebote wie möglich einzuholen und besonders auf eventuelle Zusatz- oder Nebenkosten zu achten.
Preisbildung und Handel auf dem Zweitmarkt

Man unterscheidet grundsätzlich folgende Verfahren zur Preisfindung:
- Höchstbietverfahren: häufig mit Vorgabe eines Mindesverkaufsgebot; der Höchstbietende erhält (ähnlich wie bei Ebay) die Beteiligung
- Einheitskursverfahren: Sammlung der Gebote in einem nicht öffentlichen Orderbuch; Zuschlag erfolgt nach abgelaufener Handelsfrist zum Preis mit dem größtmöglichen Umsatz (Meistausführungsprinzip)
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Festpreisverfahren: ausgesuchten Verkaufsinteressenten wird ein zeitlich befristetes Kaufangebot gemacht
Der Handel läuft dann folgendermaßen ab:
- Kaufpreiszahlung auf ein externes Treuhandkonto
- Anteilsübertragung durch einen Beteiligungstreuhänder
- Für die Dienstleistung der Marktbörse fällt bei erfolgreicher Vermittlung in Form einer Maklerprovision in Höhe von 3,25 Prozent (mindestens 395 Euro) an.
Hilfe bei der Preiskalkulation am Zweitmarkt
Damit Verkäufer und Käufer für sich Preise kalkulieren können, ziehen sie in Betracht, welche Erträge sie wahrscheinlich aus der Fondsbeteiligung erwarten könnten. Eine Hilfe ist dabei die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Deutsche Zweitmarkt AG sowie andere Plattformen.
Zur weiteren Orientierungshilfe werden an der Börse für die hauptsächlich am Zweitmarkt gehandelten Beteiligungen für Geschlossene Fonds (Immobilien und Schifffonds) zwei Indizes geführt:
- DZX-S Deutscher Zweitmarktindex für Geschlossene Schiffsbeteiligungen
- DZX-I Deutscher Zweitmarktindex für Geschlossene Immobilienbeteiligungen.
Quellen
Brunner, Marlies: Kapitalanlage mit Immobilien: Produkte - Märkte - Strategien »
Kipp, Volker: Aktuelle Entwicklungen in der Finanzierung mittelständischer Unternehmen »