Grundsätzlich bezeichnet der Zeichnungsprospekt einen Prospekt zur Zulassung an der Börse. Mitunter wird es auch als Synonym für den Verkaufsprospekt verwendet, der Anlegern von Geschlossenen Fonds wesentliche Daten zu Emittenten und Vermögensanlage bietet und damit die Grundlage zur Beurteilung des Fonds ist.

In diesem Artikel wird die engere Definition des Zeichnungsprospektes als Börsenzulassungsprospekt beleuchtet.

Was beinhaltet ein Zeichnungsprospekt?

Zeichnungsprospekt

Die Erlaubnis zum Gang an der Börse hängt von der Beibringung ausführlicher Daten ab, unter anderem über:

  • Allgemeine Entwicklung des Fondsunternehmens
  • Geschäftsfelder
  • Geschäftsstrategie
  • Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Zulassungsstelle der Börse prüft den Emittenten im Hinblick auf seine Rechtsgrundlage sowie Dauer des Bestehens.

Der Zeichnungsprospekt wird dem Antrag auf Börsenzulassung angehängt.

Was sind die Pflichten nach Einreichen vom Zeichnungsprospekt?

Gemäß dem Börsengesetz (BörsG) hat der Emittent auch nach Einreichen von Zeichnungsprospekt und Börsenzulassung bestimmte Pflichten zu erfüllen:

  • Zahl- und Hinterlegungsstelle am Börsenplatz benennen
  • Einreichung regelmäßiger Zwischenberichte im laufenden Geschäftsjahr
  • Veröffentlichung der von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen
  • Unverzügliches Nachreichen von Informationen, die zu einer Kursänderung von Aktien führen können (Ad-hoc-Meldungen)

Mit Zeichnungsprospekt zur Börsennotierung – ein Risiko

Fondsgesellschaften für Geschlossene Fonds, die sich an der Börse notieren lassen, stehen in einem Interessenskonflikt. Nun müssen sie nicht nur den Interessen der Fondsanleger, sondern auch der Aktionäre gerecht werden.

Da die Börse eine kontinuierliche Ausschüttung wünscht, sehen sich Initiatoren häufig gedrängt, neue Fonds zu emittieren. Das Emissionsvolumen ständig zu erhöhen, birgt aber Probleme für das Fondsunternehmen und damit für alle Kommanditisten. Normalerweise können nicht ständig wirtschaftlich attrakive Investitionsobjekte gefunden werden, deshalb wäre es sinnvoller eine Zeitlang keinen neuen Fonds zu initiieren.

Börsennotierte Geschlossene Fonds stehen aber unter dem Druck der Börse- negativer Analystenbewertungen und rapiden Kursrückgängen- und sind gezwungen, ihr Fondssegment ständig zu erweitern. Für das Verspekulieren und Verlusten des Fonds muss dann letzlich der Anleger bezahlen.

  • Gehen bisher nicht börsennotierte Unternehmen an die Börse und reichen den Zeichnungsprospekt ein, nennt man diesen Gang „Going Public“.

Quellen

Gerike, Horst: Die Börsenzulassung von Wertpapieren »
Kipp, Volker: Aktuelle Entwicklungen in der Finanzierung mittelständischer Unternehmen »