Geschlossene Beteiligungen
Geschlossene Beteiligungen (geschlossene Gesellschaften, geschlossenen Fonds) werden nach Einsammlung des benötigten Kapitals für weitere Investoren geschlossen. Es folgt die Betriebsphase, die hinsichtlich ihrer Ziele und Laufzeit vorab definiert wurde. Ein vorzeitiger Ausstieg ist grundsätzlich nicht beabsichtigt
Inhaltsverzeichnis:
Geschlossene Beteiligungen in verschiedenen Formen
Geschlossene Beteiligungen an Geschäftsvorgängen grenzen sich von den offenen Beteiligungen ab. Während bei einem offenen Fonds ein Einstieg und Ausstieg verschiedener Investoren jederzeit möglich ist, sind geschlossene Beteiligungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr für weitere Investoren offen.
Der zeitliche Ablauf sieht im Allgemeinen wie folgt aus:
- Erstellung und Konzeption des Geschäftsmodells und Gesellschaftsgründung.
- Anwerbung der benötigten Kapitalsumme. Anleger, die sich beteiligen möchten können eine bestimmte Zeit investieren. Sobald das benötigte Kapital eingesammelt wurde, wird der Fonds geschlossen.
- In der Betriebsphase agiert die Geschäftsführung der Gesellschaft gemäß vereinbarten Zielen und Absichten
- Am Laufzeitende wird die geschlossene Gesellschaft aufgelöst.
Typische Beispiele für geschlossene Beteiligungen sind
- Geschlossene Immobilienfonds
- Geschlossene Schiffsfonds
- Geschlossene Containerfonds
- Geschlossene Flugzeugfonds
Typische Rechtsformen für geschlossene Gesellschaften sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Limited als Bezeichnung ausländischer Fondsgesellschaften
- Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt rechtliche Aspekte in Verbindung mit geschlossenen .
Geschlossene Beteiligungen bieten besondere Vorteile und Chancen
Eine geschlossene Beteiligung bietet einige Chancen und Vorteile. Aufgrund des geschlossenen Charakters lässt sich die Investition – sofern sie gemäß Plan verläuft – sehr gut von Beginn bis Ende kalkulieren. Die Einnahmen sind planbar und somit vorab steuerbar, was unter anderem in der persönlichen Steuererklärung von Vorteil sein kann.
Geschlossene Beteiligungen und ihre Risiken
Geschlossene Fonds werden als alternative Investmentfonds angesehen. Die Regulierung vonseiten des Staates ist weniger ausgeprägt, als bei anderen Investmentformen. Dadurch besteht eine geringere Rechtssicherheit für den Anleger. Verkaufsprospekt und Hintergründe des Geschäfts sollten vorab sehr genau verstanden und hinsichtlich der eigenen Situation überprüft werden.
Während der Betriebsphase kann es zu unerwarteten Komplikationen kommen. Dazu könnten beispielsweise im Falle einer Immobilie unabsehbare Sanierungsarbeiten, ein unerwarteter Wertverlust oder Mietausfälle zählen. Läuft eine Fonds nicht gemäß Plan, ist ein Verkauf auf dem Zweitmarkt ohne Verluste kaum möglich. Aufgrund der schlechten Handelbarkeit ist darüber hinaus generell in Frage gestellt, ob ein Ausstieg über den Zweitmarkt überhaupt möglich ist.
Bei geschlossenen Beteiligungen besteht grundsätzlich das theoretische Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Kapitalanlagegesetzbuch »