Banken lieben das Wort Gehaltskonto. In schöner Regelmäßigkeit liest man es beispielsweise dann, wenn es um Angebote für Tagesgeld geht.

Führt man ein solches Konto für das Gehalt in dem Haus, bekommt man einen besseren Zinssatz.

Alternativ können auch die Kontoführungsgebühren für das Girokonto sinken oder gleich ganz entfallen.

Was ist ein Gehaltskonto? - Eine Definition

Gehaltskonto

Wie es der Name schon sagt, ist ein solches Konto eine Bankverbindung, auf die Gehälter, Honorare und sonstige Einkommensarten fließen.

Wie dies konkret auszusehen hat, definiert jede Bank für sich: Gängig ist dabei das Konzept, dass Summe X mindestens für Y Monate gutgeschrieben werden muss - beispielsweise mindestens 1000 Euro monatlich über sechs Monate.

Grundsätzlich eignen sich nicht nur Girokonten als Gehaltskonto, sondern auch Tagesgeld- und Duo-Anlagen, bei denen ein Teil der Einzahlungen fest angelegt werden.

Gängig sind allerdings die Girokonten, weil das Geld gleich am richtigen Platz ist, um die lebensnotwendigen Ausgaben zu bestreiten.

Was zeichnet ein gutes Gehaltskonto aus?

Wer ein solches Konto eröffnen möchte, sollte sichergehen, dass dieses bestimmte Qualitäten erfüllt:

  • Äußert geringe und im Idealfall keinerlei Kontoführungsgebühren.
  • Hohe Verfügbarkeit des Geldes mittels Online Banking und Mobile Banking.
  • Die Möglichkeit, sich an möglichst vielen Geldautomaten kostenlos mit Bargeld einzudecken.
  • Eine Kreditkarte, die zumindest für ein Jahr kostenlos ist.
  • Oft gibt es Bonusprogramme zu den Konten, wo man beispielsweise Punkte sammeln kann, um Prämien zu erhalten.
    Solche Aktionen sind zwar prinzipiell lohnend, allerdings nur dann, wenn darunter die anderen Qualitäten des Kontos nicht leiden. Man sollte dies vor der Eröffnung überprüfen.

Gehaltskonto im Vergleich

Je nachdem, ob man das Gehaltskonto als Girokonto oder andersartige Kontoart führen möchte, lässt sich der passende Anbieter finden. Es unterscheiden sich grundsätzlich:

  • Filialbanken
  • Direktbanken

Der Trend geht deutlich hin zu Onlinebanken ohne Filialen. Zu beachten ist allerdings, dass nur bei ausgewählten Onlinebanken die Geldeinzahlung am Automaten möglich ist.

Ist ein "Gratis" Gehaltskonto wirklich immer ganz kostenfrei?

Damit es kein böses Erwachen gibt, sollte man vor dem Abschluss eines als "Gratis" angepriesenen Gehaltskontos auf folgendes achten:

  • mitunter fällt bis zum Erreichen eines monatlichen Mindestgeldeingangs dennoch ein Kontoführungsentgelt an
  • die Höhe der Dispozinsen variieren zwischen verschiedenen Geldinstituten erheblich
  • einige Banken berechnen Kosten bei jeder Geldabhebung
  • das Geldabheben ist mitunter nur mit der Girocard, nicht aber der Kreditkarte möglich

Gehaltskonto trotz Schufa

Wer ein Tagesgeld- oder Girokonto für die Verwaltung seines Gehalts eröffnen will, stößt mitunter auf das Problem einer schlechten Schufa-Bewertung („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“). Für einige zum Vorteil ist, dass einige Banken die Bonität ihrer Kunden nicht mehr überprüfen, sodass die Kontoeröffnung trotzdem möglich ist.

Des Weiteren kann ein Gehaltskonto auch als sogenanntes Guthabenkonto geführt werden, das heißt als Bankkonto, das nicht über die Funktion der Kontoüberziehung verfügt.

  • Seit dem 7.6.2013 hat jeder EU-Bürger das Recht, sein Gehalt auf einem Basiskonto / Guthabenkonto zu erhalten und zu verwalten.

Gehaltskonto für Minderjährige

Vor dem Erreichen der Volljährigkeit können Kontenverträge grundsätzlich nur mit vorliegender Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht nach §113 BGB, wenn der Minderjährige durch die Eltern / gesetzlichen Vertreter ermächtigt wurde, in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu stehen.

Das Kreditinstitut überzeugt sich durch den vorgelegten Arbeitsvertrag von der Gültigkeit der Erlaubnis (ein Ausbildungsvertrag fällt nicht unter diese Regelung). Diese Ermächtigung bewirkt, dass der Jugendliche von der Bank als unbeschränkt geschäftsfähig angesehen wird und ein reines Gehaltskonto eröffnen kann. Dieses zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Auf dem Konto darf ohne Zustimmung der Eltern nur das Gehalt entgegengenommen werden, nicht aber andere Guthaben.
  • Überweisungen sind nicht ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich.

Quellen

Rein, Andreas: Das Recht auf ein Girokonto - (Fehl-)Entwicklungen und Perspektiven »
Universität des Saarlandes: Minderjährigenrecht »
§113 BGB »