Es ist der Alptraum für alle Sparer: Die Bank, bei der man sein Geld anlegt hat, geht pleite und man verliert sein gesamtes Vermögen.

Um dies zu verhindern, gibt es die sogenannte Einlagensicherung. Wer auf diese ein besonderes Augenmerk legt, verhindert als durchschnittlicher Sparer, dass sein Geld beim Konkurs des Finanzinstituts verloren geht.

Wichtig ist es, sich darüber zu versichern, wo die eigene Bank wirklich heimisch ist.

Was ist die Einlagensicherung? - Eine Definition

Die Sicherung ist als Fonds konzipiert. In der EU gilt die gesetzliche Vorschrift, dass jedes Mitgliedsland einen solchen nationalen Einlagensicherungsfonds haben muss, der jeden Sparer bis zu einer Höhe von 100.000 Euro entschädigen können muss.

Der Fonds ist erst einmal mit Geld der Banken befüllt. Im Notfall steht aber der jeweilige Staat dafür ein, dass die Einlagen gesichert sind.

Extrem wichtig: Jeder Sparer wird nur einmal bis zu 100.000 Euro entschädigt. Wer nur ein Konto bei einer Bank hat, muss auf diese Regel nicht weiter achten.

Führt man bei dem Geldhaus aber ein Tagesgeld-, ein Festgeld- und ein Girokonto, auf denen insgesamt z.B. 180.000 Euro liegen, aber auf keinem liegt mehr als 100.000 Euro, so erhält man trotzdem nur 100.000 Euro Entschädigung. 80.000 Euro sind verloren.

Welche Varianten einer Einlagensicherung gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man gesetzlich erzwungene und freiwillige Einlagensicherungen. Der oben erläuterte Fall ist die gesetzlich erzwungene Variante.

Bei jener muss man aufmerksam sein, wenn man sein Geldhaus wählt: Die EU-Regel greift nur, wenn die Bank ihre Hauptstelle innerhalb der Union hat und die Sparguthaben auch innerhalb der Staatengemeinschaft weiter anlegen.

Dies ist gerade bei einigen russischen und türkischen Banken, die in der EU stark aktiv sind, jedoch nicht der Fall. Für diese greifen andere Einlagensicherungen.

Deutschland ist ein gutes Beispiel für ein Land, in dem es noch eine freiwillige Einlagensicherung gibt: Die größten Privatbanken haben sich im Bundesverband der deutschen Banken e.V. zusammengeschlossen.

Im Notfall stützten sich die Häuser gegenseitig. Jeder Sparer ist dadurch bis zu einem Betrag von 250.000 Euro geschützt.