Mit dem Begriff Lohnkonto hat man fast täglich zu tun und dennoch benutzen die meisten Menschen den Ausdruck falsch.

Sie halten das Konto für die Bankverbindung, auf die ihr Gehalt eingezahlt wird. Vereinfacht gesagt: Sie benutzen den Ausdruck als Synonym für Gehaltskonto.

Faktisch handelt es sich aber um einen sogenannten Legal-Term. Dies bedeutet, der Gesetzgeber hat ihn eingeführt und zugleich auch mit verbindlichen Vorgaben definiert.

Was ist ein Lohnkonto? - Eine Definition

Lohnkonto

Das Konto ist vom Arbeitgeber zu erstellen und enthält neben der reinen Bankverbindung, auf welche das Gehalt auszuzahlen ist, noch alle Angaben, die notwendig sind, um nachzuvollziehen, ob alle Steuern, Sozialabgaben und vertraglichen Verpflichtungen ausgezahlt worden sind.

Wie lauten die rechtlichen Vorgaben für das Lohnkonto?

Der Arbeitgeber muss laut § 4 LStDV deshalb folgende Angaben machen:

  • Persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, etc.)
  • Die notwendigen Eintragungen für den Lohnsteuerabzug
  • Tag der Lohnzahlung
  • Zeitraum der Lohnzahlung
  • Höhe des Arbeitslohns getrennt nach Geld- und Sachbezügen
  • Steuerfreie Bezüge
  • Sonstige Freistellungen (z.B. um Doppelbesteuerung zu vermeiden) und die notwendigen Erläuterungen hierzu
  • Alle außerordentlichen Einkünfte (z.B. einen Bonus)
  • Optionale Angaben für individuelle Fälle (z.B. den Hinweis, das eine Freistellungsbescheinigung vorliegt)
  • Das Lohnkonto ist nicht mit der Lohnabrechnung zu verwechseln. Auf dieser tauchen zwar all die geforderten Angaben ebenfalls auf, allerdings ist auf jener auch nachzuweisen, welche Abzüge vom Bruttogehalt im Detail erfolgten. Diese Verpflichtung existiert für das Konto nicht.

Quellen