Ein Girokonto ist in der heutigen Welt die Basis für das Leben. Man benötigt es, um Rechnungen aller Art zu bezahlen. Zudem werden auf dieses Gehälter, Honorare usw. überwiesen.

Doch woran erkennt man eigentlich, ob das Angebot, das man abschließen möchte, auch wirklich gut ist?

Was ist ein Girokonto genau?

Girokonto

Der Ausdruck 'Giro' vor dem Konto stammt aus dem Italienischen und bedeutet frei übersetzt Kreislauf.

Es handelt sich also um das Konto, mit dem man dafür Sorge trägt, dass der eigene wirtschaftliche Kreislauf stattfinden kann:

Es ist das sogenannte laufende Konto, über das man seine Ausgaben bestreitet und auf das deshalb entsprechende Einnahmen verbucht werden.

Welche Qualitäten sollte ein Girokonto besitzen?

Seit einigen Jahren findet ein regelrechter Kampf der Banken darum statt, dass möglichst viele Kunden bei ihnen Girokonten eröffnen.

Dies brachte den Kontoinhabern zahlreiche Vorteile. Die Qualitäten bzw. neudeutsch Services von einem solchen Konto haben ständig zugenommen:

  • Kontoführungsgebühren entfallen vielerorts - zumindest dann, wenn man das Girokonto als Gehaltskonto nutzt
  • Man erhält neben der kostenlosen Bankkarte zumindest für einen gewissen Zeitraum eine kostenlose Kreditkarte
  • Die Dispozinsen sind bei zahlreichen Angeboten deutlich unter den zweistelligen Bereich gesunken
  • In Deutschland ist eine flächendeckende kostenlose Versorgung mit Bargeld möglich
  • Neben dem klassischen Online Banking können die Kontoinhaber inzwischen auch Smartphone und Tablet (Mobile Banking) nutzen, um ihre Bankgeschäfte abzuwickeln
  • Überweisungen via Online Banking werden noch am gleichen Tag verbucht

Voraussetzungen für die Eröffnung des Girokonto

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland für eine Girokonteneröffnung nur das Erreichen der Volljährigkeit, also die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (Ausnahme: mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist die Kontoeröffnung auch früher möglich). Viele Kreditinstitute machen allerdings noch weitere Bedingungen:

  • Fester Wohnsitz in Deutschland
  • Gute Bonität (gute Schufa)
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Keine offenen Verpflichtungen
  • Interessant für Auswanderer: Auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist die Girokonteneröffnung bei ausgewählten Direktbanken möglich.

Kann ich trotz schlechter Schufa ein Girokonto eröffnen?

Auch bei schlechter Bewertung durch die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (kurz Schufa) ist die Konteneröffnung bei ausgewählten Kreditinstituten möglich, da diese gänzlich auf die Überprüfung der Bonität des Kunden verzichten: also ein Girokonto ohne Schufa anbieten.

Des Weiteren hat der Gesetzgeber am 7.6.2013 die Einführung des Girokontos auf Guthabenbasis entschieden. Damit soll jeder EU-Bürger die Möglichkeit erhalten, über ein sogenanntes Basiskonto seine Finanzen zu verwalten (allerdings ohne die Funktion von Überziehungskrediten).

Besonderheiten beim Girokonto für Minderjährige

Grundsätzlich können Minderjährige ab dem Alter von sieben Jahren Girokonten einrichten, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Vorliegen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
  • Bei Berufstätigkeit des Minderjährigen ist auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern ein Girokonto nur für die Überweisung des Gehalts (Gehaltskonto) möglich (für Überweisungen etc. wird die Einwilligung der Eltern benötigt)
  • Der Vertrag darf rechtlich nicht zum Nachteil des Minderjährigen wirken

Wie kann man ein Girokonto eröffnen?

Der Eröffnungsprozess gestaltet sich unterschiedlich, je nachdem ob das Konto bei einer Filialbank oder Direktbank eröffnet werden soll. Die Antragsunterlagen werden ausgefüllt und unterschrieben; zusätzlich erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung (gemäß § 154 der Abgabenordnung).

  • Bei Filialbanken: durch Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses oder durch den Vermerk „persönlich bekannt“
  • Online: Legitimationsprüfung über Identitätsprüfung beim Postbeamten (Post-Ident-Verfahren) oder über Video-Chat

Welche Fristen gelten, wenn das Girokonto gekündigt wird?

Sowohl der Kontonutzer als auch das Kreditinstitut haben das gesetzliche Recht der ordentlichen Kündigung des Kontovertrags. Dabei gelten folgende Fristen:

Kündigung von......der Bank...dem Kontonutzer
Gesetzliche Kündigungsfristmindestens 2 Monatedarf nicht länger als 1 Monat betragen: gegenteilige Festlegungen in den AGBs sind unwirksam

Obschon für ein Kündigungsschreiben keine besondere Form vorgeschrieben ist, bietet sich doch eine schriftliche Erklärung an mit der Bitte um Bestätigung der Kündigung.


Quellen

§ 154 der Abgabenordnung »
Lippe, Gerhard, Fischer, Harald, Rehder, Gert-Jürgen: Kontoeröffnung und Legitimationsprüfung »
Rein, Andreas: Das Recht auf ein Girokonto - (Fehl-)Entwicklungen und Perspektiven »