Die meisten Menschen beschäftigen sich aus falschen Gründen nicht damit, was ein Privatkonto eigentlich und durch welche Qualitäten es sich auszeichnet. Zum einen sind sie der Überzeugung, dass sie ein solches Konto bereits besitzen.

Zum anderen wirkt der Ausdruck ungewohnt und unpassend. In der Regel wird Girokonto wesentlich häufiger als Synonym verwendet. Der spannende Fakt dabei ist jedoch: Oft ist dies falsch.

Was ist ein Privatkonto?

Privatkonto

Wenig überraschend handelt es sich um ein Konto, dass ausschließlich für die private Lebensführung verwendet wird.

Streng genommen ist ein Girokonto, auf welches das eigene Gehalt fließt, bereits kein Privatkonto mehr, aber eine so enge Definition ist nicht zweckdienlich.

Folgender Satz soll stattdessen gelten: Mit dem Konto werden ausschließlich solche Transaktionen getätigt, die nicht eine direkte Steuerpflicht für den Kontoinhaber auslösen.

Als Beispiel: Wer etwas kauft, muss Mehrwertsteuer zahlen. Diese ist jedoch eingepreist und daher eine indirekte Steuerpflicht. Die Lohnsteuer für das Gehalt wird direkt an der Quelle abgezogen und ist für den Kontoinhaber deshalb ebenfalls indirekt.

Privatkonto Vergleich

Um bei der großen Auswahl am Markt das beste Privatkonto mit den besten Konditionen zu finden, sollte man die einzelnen Anbieter in puncto folgender Kriterien miteinander abgleichen:

  • Höhe der Zinsen für die Geldanlage
  • Höhe der Zinsen für den Dispokredit
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Kreditkarte

Dabei gilt: Grundsätzlich bieten Tagesgeldkonten bessere Konditionen, da der Anleger Zinsen für dort angelegte Beträge erhält.

Darf ein Privatkonto als Geschäftskonto genutzt werden?

Das Gegenteil vom Privatkonto ist das Geschäftskonto:

KontoartPrivatkontoGeschäftskonto
ZweckPrivatkunden von Banken nutzen das Konto für private ZweckeFirmenkunden wickeln geschäftliche Geldtransaktionen ab

Schwierig ist die Abgrenzung für Freiberufler, dessen privates Konto mehr oder weniger auch geschäftlich genutzt wird. Besonders wenn sie außer ihrer freiberuflichen Tätigkeit auch weiterhin Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, sind die geschäftlichen Geldtransaktionen im minimalen Bereich anzusiedeln und werden von der Bank oft gar nicht als solche erkannt.

Zwar ist es per Gesetz und auch vom Finanzamt nicht vorgeschrieben, geschäftliche Vorgänge separat über ein Geschäftskonto zu führen. Häufig sind entsprechende Vorschriften aber in den AGBs der Banken zu finden. Da Geschäftskonten bezüglich ihrer Konditionen meist teurer ausfallen und der Markt kleiner ist, würden viele Selbstständige ihr Privatkonto gern auch unbemerkt als Geschäftskonto nutzen.

Einige Freiberufler entscheiden sich zur Einrichtung eines Unterkontos des bereits vorhandenen Privatkontos, um die geschäftlichen und privaten Transaktionen besser trennen zu können. Es kann jedoch passieren, dass die Bank bei einem Verdacht auf geschäftliche Nutzung eines Privatkontos das Konto aufkündigt. Nicht alle Kreditinstitute nehmen es aber so genau, besonders wenn vom Freiberufler ein regelmäßiges Honorar erzielt wird.

  • Bevor ein Selbstständiger sich für die geschäftliche Nutzung des Privatkontos entscheidet, sollten die AGBs des Kreditinstituts zu Rate gezogen und eventuell Absprache mit der eigenen Bank gehalten werden.

Der Begriff „Privatkonto“ in der Buchhaltung

In der Buchhaltung bezeichnet das Privatkonto ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, über das man zur Übersichtlichkeit Änderungen des Eigenkapitals verbucht. So wie das ist Eigenkapital, so ist auch das private Konto ein Passivkonto. Es wird in der Finanzbuchhaltung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften verwendet.

Folgende Buchungen werden vorgenommen:

  • Privateinlagen werden im Haben gebucht.
  • Privatentnahmen werden im Soll gebucht.

Quellen

Wöltje, J.: Schnelleinstieg Rechnungswesen »