Was ist ein Sparkonto?
Das Sparkonto im allgemeinen Sprachgebrauch

Der Volksmund hat für den Begriff Sparkonto eine andere Definition als die im Bankenwesen gängige gefunden: Für ihn ist ein Sparkonto jede Bankverbindung, auf die man immer wieder oder regelmäßig Geld überweist, das nicht abgerufen wird, sondern als Sicherheit oder zum Erfüllen eines Traumes dienen soll.
Hiernach können praktisch alle Konten als Sparkonten fungieren. Banken halten sich jedoch an die erstgenannte Definition.
Welche Vorteile und Nachteile hat ein Sparkonto?
Der gängige Vorteil eines Sparkontos ist seine Einfachheit: Man muss nicht mehr unterschiedliche Bankverbindungen verwalten, um Geld zur Seite zu legen und es dann doch wieder abzurufen, sollte es für den Zahlungsverkehr gebraucht werden.
Allerdings gibt es nennenswerte Nachteile, die man sich bewusst machen sollte:
- Ein solches Konto verführt dazu, sein Geld vorzeitig auszugeben.
- Die Zinsen sind zumeist sehr niedrig und können nicht mit dem Tagesgeld konkurrieren.
- Ein Sparkonto ist nicht so leistungsstark wie ein 'normales' Girokonto. Dispo und Kreditkarte werden im Alltag häufiger benötigt als sich viele Menschen bewusst machen.
Unter dem Strich gilt deshalb: Ein Sparkonto lohnt sich besonders für die Menschen, die diszipliniert sparen können. Wer es als zweite Bankverbindung nutzen möchte, sollte sich für ein Tagesgeldkonto entscheiden, da hier höhere ZInsen eingestrichen werden können.
Darf man über das Sparkonto des Kindes verfügen?
Kinderkonten werden auf den Namen des Kindes abgeschlossen, die Eltern verwalten das Geld nur bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.
Ob als typisches Sparbuch, Girokonto oder ETF-Sparplan, es gelten folgende Regeln:
- Das Konto muss als Guthabenkonto geführt werden (also keine Kontoüberziehung möglich)
- Banken dürfen keine Kontoführungsgebühren verlangen
Eltern sind nich ohne Weiteres dazu berechtigt, über die Spareinlage des Kindes zu verfügen. Da ein „Vertrag zugunsten Dritter“ vorliegt, gilt das eigenmächtige Abheben von Vermögen (auch wenn es dem Kind zugute kommen soll) als pflichtwidrig und kann vor Gericht beklagt werden.