Aktienrendite: Wie die Wertpapiererträge versteuern
Mit Aktien Geld verdienen – für viele Anleger eine verlockende Aussicht. Verspricht diese Form des Wertpapiers doch Renditen, die oft über jenen von Sparbuch und Festgeld liegen.
Inhalt:
Zumal bekannt ist, dass Aktien gerade langfristig eine sichere Bank sind.
Das Problem: Im Hinblick auf die Aktienrendite sind selbst Laufzeiten von 10 Jahren kein Garant für hohe Erträge. Und auch das Versteuern der Rendite muss jeder Anleger im Hinterkopf behalten.
Aktien – wie erzielen Anleger Gewinne
Grundsätzlich entsteht beim Handel mit Aktien ein Gewinn auf zwei unterschiedlichen Wegen. Einmal durch die Differenz zwischen Aktienkaufkurs und dem Ausstiegskurs und andererseits durch gezahlte Dividenden (Gewinnausschüttung an Aktionäre). Beide ergeben zusammen die Aktienrendite.
Ist diese positiv, hat man als Anleger im Betrachtungszeitraum insgesamt einen positiven Ertrag erzielt. Die Zuflüsse aus:
- Dividenden und
- Verkaufserlösen
gehören in Deutschland zu den sogenannten Überschusseinkünften und werden durch § 2 EStG der Einkommenssteuer unterworfen. Damit ist diese Form der Kapitalerträge zu versteuern. Welche grundsätzlichen Regeln greifen in diesem Zusammenhang?
Tipp: Da Aktiengewinne im Regelfall immer zu versteuern sind, sollte deren Höhe in der Aktienrendite berücksichtigt werden. Nur so lassen sich die Erträge realistisch beurteilen.
Aktienrendite und Steuerpflicht
Prinzipiell unterliegt nicht die Aktienrendite der Steuerpflicht – sondern der im Bemessungszeitraum erwirtschaftete Betrag.
Ein Grundsatz, der Folgen hat. Über einen Anlagezeitraum von fünf Jahren kann die Aktienrendite positiv sein, in einzelnen Jahren sind Gewinne aber eventuell nicht zu versteuern, wenn anderswo Verluste im Depot aufgelaufen sind (die mit Gewinnen verrechnet werden).
Wie hoch sind die anfallenden Steuern? Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer als pauschale Kapitalertragssteuer – für alle berücksichtigten Einkunftsarten.
Die Höhe ist auf 25 Prozent festgelegt. Da aber noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aufgeschlagen werden, erhöhen sich die Abzüge auf 26,375 Prozent bis 27,9951 Prozent (bei neun Prozent Kirchensteuer).
Der Steuerabzug in der Praxis
In Deutschland sind Aktienerträge zu versteuern. Den Abzug nehmen im Regelfall die depotführenden Kreditinstitute vor. Schwieriger wird das Ganze bei Verwahrstellen im Ausland, hier muss der Anleger das Versteuern in der Regel übernehmen.
Tipp: Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben Erträge und damit die positive Aktienrendite bis 801 Euro je Steuerpflichtigen (1.602 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) vorm Steuerabzug geschützt.