Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die Kapitalertragssteuer für private Anleger.
Dies bedeutet, die Abgabe wird bei allen Kapitalgeschäften fällig, bei denen ein Mehrwert (Gewinn) erwirtschaftet wird. Der einfachste Fall sind die Zinsen, die einem eigenen Sparkonto gutgeschrieben werden.
Inhalt:
Vor- und Nachteile

Die Abgabe ist eine Quellensteuer. Dies hat für den Steuerpflichtigen einen Vor- und einen Nachteil: Positiv für ihn ist, dass er sich nicht selbst darum kümmern muss, die Abgabe weiterzuleiten. Die regelt das Geldhaus oder der Fonds, bei dem die Kapitalgeschäfte gemacht wurden.
Von Nachteil ist jedoch, dass die Personen, die überhaupt nicht steuerpflichtig gewesen wären, sich das Geld mühsam über die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen müssen. Oft genug bleibt dies aus. Dabei handelt es sich schnell um Beträge im dreistelligen Bereich, die zu viel gezahlt werden.
Welchen Freibetrag gibt es bei der Abgeltungssteuer?
Die Abgabe kennt überhaupt keinen Freibetrag. Allerdings können andere entsprechende Werte interessant sein: Die Steuer belastet Einkünfte und ist damit eigentlich eine gesonderte Einkommensteuer.
Wer mit den Kapitaleinkünften unter dem Grundfreibetrag von dem bleibt, was er jedes Jahr verdienen darf, kann sich die Abgeltungssteuer komplett wieder zurückholen.
Zusätzlich gibt es den Sparerpauschbetrag: Alleinstehende dürfen jedes Jahr 801 Euro (Zusammenveranlagte Ehepaare also 1602 Euro) steuerfrei zum Zwecke der Vermögensbildung zurücklegen.
Wenn sich die Kapitaleinkünfte auf Sparzinsen beschränken und man den Pauschbetrag nicht überschreitet, kann man sich die Abgabe ebenfalls zurückerstatten lassen. In diesem Fall hat man sogar noch eine weitere Möglichkeit:
Man kann sich einen Nicht-Veranlagungsbescheid vom zuständigen Amt ausstellen lassen, der einem die Zahlung der Steuer gleich erspart.
Zahlungsregelung der Kirchensteuer im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer
Dies ist ein heikles Thema, über das es seit der Einführung der neuen Abgabe zahlreiche Beschwerden gibt. Der beste, weil einfachste Weg ist es, der Bank oder dem Fonds zum Jahresbeginn mitzuteilen, ob auch eine Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt werden soll oder nicht.
In der Regel muss die Information nur einmal weitergegeben werden und bleibt gespeichert. Hier sollte man sich jedoch rückversichern.
Dieser Schritt sollte vor allem dann unternommen werden, wenn man nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet ist.
Der Staat zieht diese zwar ein, aber wie es schon der Name verrät, ist der Empfänger an anderer Stelle zu suchen. Deshalb kann es sehr lange Zeit in Anspruch nehmen, bevor zu viel gezahlte Kirchensteuer wieder auf dem eigenen Konto auftaucht.
Wie ist das Verhältnis zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Jede gezahlte Abgeltungsabgabe ist eine Kapitalertragsteuer, allerdings ist nicht jede Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer. Das Verhältnis ist vergleichbar mit dem zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die anfällt, sobald Einkünfte durch Kapital erzielt werden. Handelt es sich nicht um die klassische Abgeltungsabgabe, die meistens anfällt, wird die Kapitalertragsteuer als steuerliche Vorauszahlung behandelt und muss als solche in der Einkommensteuererklärung auftauchen.
Abgeltungssteuer und das Verhältnis zur Einkunftsart und Steuerart
Grundsätzliche Einkommensarten sind Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieben,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung
- und sonstigem.
Die Abgeltungssteuer zählt hier zur Besteuerung auf Kapitalvermögen. Die verschiedenen Einkommensarten berühren häufig mehrere Steuerarten.
Im Groben werden die Steuerarten wie folgt eingeteilt:
- Abgeltungssteuer
- Einkommenssteuer
- Erbschafts- & Schenkungssteuer
- Gewerbesteuer
- Investmentsteuer
- Körperschafts- & Umwandlungssteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Versicherungs- & Feuerschutzsteuer
- Kirchensteuer
Abgeltungssteuer in EstG und KStG geregelt
Die Abgeltungssteuer ist von der Einkunftsart her ein Gewinn aus Kapitalvermögen. Dementsprechend wird sie im Einkommenssteuergesetz (EstG) und im Körperschaftssteuergesetz (KStG) geregelt.
Wer sich im Detail informieren möchte, kann die Gesetze direkt online einsehen. Die zentralen Paragraphen (keine vollständige Auflistung) sind:
- EstG § 20 Kapitalvermögen
- EstG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
- EstG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
- EstG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer
- EstG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften
- EstG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer
- EstG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug
- EstG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer
- EstG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- EstG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- KStG § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
Von besonderen Interesse ist der Paragraf § 44b. Wer unter dem Freibetrag liegt, kann sich seine automatisch abgezweigte Steuer zurückholen.
- Im EstG § 44b wird explizit beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Rückforderung der Abgeltungssteuer möglich ist. Es müssen diverse Bescheinigungen vorgelegt werden und Rahmenbedingungen erfüllt sein. Ist der Freistellungsauftrag korrekt erfolgt, muss eine Rückzahlung bis Ende März eines Kalenderjahres erfolgen. Wird eine unrechte Erstattung vorgenommen, haftet das Finanzinstitut.
Wie ist das Verhältnis von Fonds zu der Abgeltungssteuer?
Fonds zahlen ihre Renditen in aller Regel als Kapital aus. In der Folge fällt, soweit der Anleger nicht explizit anderes verlangt, die Abgeltungsabgabe an, um die Steuerschuld zu begleichen.
Ähnlich wie die Kirchensteuer, die auch direkt an der Quelle abgegriffen wird, überweist die Fondsgesellschaft die Abgabe an das zuständige Finanzamt. Der Anleger erhält nur seine Netto-Rendite.
Warum unterliegen manche thesaurierende Fonds nicht der Abgeltungssteuer?
Thesaurierende Fonds schütten ihre Erträge nicht direkt an ihre Anleger wieder aus, sondern legen das Geld sofort wieder an. Bei inländischen Fonds ist das steuerrechtlich nicht interessant, da der Staat trotzdem die Abgeltungsabgabe an der Quelle abgreifen kann.
Anders ist es bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Diese können nicht zur Quellenbesteuerung gezwungen werden. Die Gesellschaft kann in der Folge die gesamten Erträge wieder anlegen.
Wünscht einer der Gesellschafter die Auszahlung seiner Erträge, fällt dann zwar die Steuer an - unter dem Strich gewinnt der Anleger aber trotzdem, da seine Einkünfte aufgrund der höheren Wiederanlage sehr viel größer ausgefallen sind.
Wie ist das Verhältnis zwischen ausschüttenden Fonds und der Abgeltungssteuer?
Ausschüttende Fonds geben die Erträge, die dem Fonds zugeflossen sind, an die Anleger weiter. Bevor dies passiert, ist von der Fondsgesellschaft die Abgeltungsabgabe zu bezahlen.
Interessant ist, ob nur die regulären, oder auch die außerordentlichen Erträge ausgeschüttet werden. Reguläre Erträge sind z.B.:
- Zinsen und
- Dividenden.
Das klassische Beispiel für außerordentliche Erträge sind die Gewinne, die aus dem Verkauf von Wertpapieren stammen. Werden auch diese ausgeschüttet, kann es passieren, dass die abgeltende Kapitalertragbesteuerung eigentlich zu hoch ausfällt. In diesem Fall macht es Sinn zu überprüfen, ob man nicht besser die reguläre Einkommensveranlagung wählen sollte, um seine Steuerschuld zu begleichen.
Wie ist das Verhältnis von Abgeltungssteuer und Aktien?
- Prinzipiell unterliegen Aktien, die mit Kursgewinn verkauft werden der Abgabe. Für Anleger, die Wertpapiere schon geraume Zeit halten, greift allerdings eine Sonderregelung: Aktien, die vor dem 1.Januar 2009 gekauft worden sind, fallen noch unter das alte Steuerrecht.
Zudem sollte man auch an den Freibetrag in Höhe von 801 Euro denken. Sollte dieser bislang nicht überschritten worden sein, kann man sich die bereits gezahlte Steuer über die Steuererklärung nachlaufende wieder zurückerstatten lassen.
Wie wird die Abgeltungssteuer bei Aktiengewinnen bzw. Aktienverkäufen berücksichtigt?
Aktiengewinne bzw. Aktienverkäufe unterliegen stets der Abgabe. Insbesondere für an der Börse überaus aktive Personen ist dies von Vorteil, denn für sie fällt damit weitgehend keine Steuerpflicht an.
Da es sich um eine Quellensteuer handelt, muss die Bank, bei der man das Depot führt, sich um die Bezahlung kümmern.
- Man sollte nicht vergessen, die Bank darüber zu informieren, ob man zur Zahlung der Steuer an seine Kirche verpflichtet ist oder nicht. Diese wird die Information zwar selbst jährlich abfragen, aber wenn man beispielsweise im Juni aus der Kirche austritt, zahlt man für acht Monate zu viel Abgaben.
Wie ist das Verhältnis von Abgeltungssteuer und Lebensversicherung?
Wie erwähnt werden fondsgebundene Lebensversicherungen von der Abgabe befreit. Dies gilt ebenfalls, wenn die Police die folgenden Kriterien erfüllt:
- Mindestlaufzeit von zwölf Jahren.
- Minimale Beitragszahldauer von fünf Jahren.
- Todesfallabsicherung von wenigstens 60 Prozent.
- Wird eine der Anforderungen nicht erfüllt oder nachlaufend verändert - z.B. durch eine vorzeitige Kündigung - wird die Abgeltungsabgabe nachträglich erhoben.
Wie ist die Abgeltungsabgabe in der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Im Prinzip überhaupt nicht. Wenn die Abgabe entrichtet wurde, ist die Steuerschuld komplett beglichen. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte allerdings die entsprechenden Nachweise, dass die Steuer bereits gezahlt wurde, als Anlagen zur Einkommensteuererklärung einreichen.
Wesentlich spannender ist die Frage, was passiert, wenn man keine Abgeltungsabgabe zahlen möchte. In diesem Fall müssen die Kapitalerträge als zusätzliche Einnahmen nachgewiesen werden und erhöhen die zu zahlende Einkommensteuer.
Welche Höhe hat die Abgeltungssteuer?
Folgendermaßen setzt sich die Steuerlast zusammen:
- 25 Prozent für die Abgabe
- 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag - 5,5 Prozent von 25 Prozent
- Optional Kirchensteuer
- Mindesthöhe der Steuer: 26,375 Prozent - Abgabe + Solidaritätszuschlag
Wie kann man die Abgeltungssteuer umgehen?
Bei Kapitalerträgen, die Deutsche erwirtschafteten, bzw. die auf ein deutsches Konto fließen, kann man die Abgeltungsabgabe praktisch nicht umgehen bzw. vermeiden. Der Staat holt sich das Geld von der Quelle. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten:
- Alle Kapitalgeschäfte komplett im Ausland abwickeln - dies ist juristisch ein extremer Drahtseilakt.
- In Projekte investieren, die nicht der Steuer unterliegen.
Folgende Geldanlagen sind von der Abgabe befreit:
- Fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherungen
- Riester- und Rüruprente
- Geschlossene Fonds sowie entsprechende Beteiligungen
- Immobilienfonds mit einem sehr hohen Auslandsanteil
Welchen Sinn macht die Verwendung von einem Rechner für die Abgeltungssteuer?
Es ist kaum eine Abgabe, die so schwierig ist zu berechnen ist wie die Abgeltungssteuer. Sinn macht die Berechnung in zwei Fällen:
- Wenn man vermutet, dass man unter dem Grundfreibetrag bleibt und deshalb die zu viel gezahlte Abgabe wieder zurückholen möchte.
- Wenn man vermutet, dass die Zahlung der Abgeltungssteuer nicht die ideale Art für einen selbst ist, der Abgabeverpflichtung nachzukommen.
Der Gesetzgeber stellt es frei, auch die klassische Kapitalertragssteuer zu bezahlen. Man besorgt sich eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung und summiert die Kapitalerträge und die sonstigen Einkünfte.
Anschließend bezahlt man auf diesen Betrag insgesamt seine Einkommensteuer. Sind die Kapitaleinkünfte sehr klein und hat man auch ansonsten kein hohes Einkommen, ist diese Variante unter dem Strich finanziell günstiger, allerdings auch erheblich aufwendiger.
- Wer viel verdient, ist mit der Abgeltungssteuer zumeist ideal bedient. Grundsätzlich gilt: Beträgt das eigene Brutto-Einkommen ohne Kapitaleinkünfte 30.000 Euro pro Jahr oder mehr, so fährt man mit der Abgeltungssteuer besser.
Wie lautet die Art der Berechnung der Abgeltungssteuer?
Die Berechnung ist wie folgt: Der Steuersatz auf den Kapitlertrag beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 1,375 Prozent und optional der Steuersatz für die Kirche, die in den meisten Bundesländern eine Höhe von neun Prozent hat.
Beispielrechnung
Man hat Kapitalerträge in Höhe von 3000 Euro erwirtschaftet: Es verbleiben nach Steuern 2384,40 Euro.
Art der Abgabe | Höhe der Abgabe in Euro |
---|---|
Abgeltungssteuer | 537,65 |
Solidaritätszuschlag | 29,57 |
Kirchensteuer | 48,38 |
Quellen
Bundesministerium der Finanzen: Abgeltungsteuer »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Körperschaftsteuergesetz »
Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG »
Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer »