Viele Arbeitgeber würden ihren Angestellten gerne deutlich mehr Lohn bezahlen, müssen jedoch damit kämpfen, dass dies zugleich mit gesteigerten Nebenkosten einhergehen würde.

Gehaltserhöhungen sind sehr teuer - auch für den Arbeitnehmer, da seine Steuer- und Sozialversicherungslast steigt.

Ein möglicher Ausweg sind Sachwerte bzw. Sachbezüge, die zusätzlich gegeben werden. Sie dürfen das eigentliche Gehalt nicht ersetzen, sondern müssen es ergänzen.

Was sind Sachwerte vom Arbeitgeber? - Eine Definition

Sachbezüge vom Arbeitgeber sind direkte Gaben, die stofflicher Natur sein müssen.

Ein Urlaub in einem Hotel fällt nach derzeitiger Anschauung beispielsweise nicht darunter, auch wenn dies rechtlich umstritten ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hingegen entschieden - und dies ist interessant - dass Gutscheine aller Art sehr wohl Sachwerte sind, da diese dazu verwendet werden, ein stoffliches Objekt zu erwerben.

Wie werden Sachwerte vom Arbeitgeber begünstigt?

Generell gilt, dass alle Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Für einige spezielle stoffliche Gaben vom Chef gilt diese Grenze nicht. Hierzu zählen Tank- und Geschenkgutscheine. Generell wird diese Grenze immer ausgehebelt, so der BGH, wenn eine direkte Zweckgebundenheit der Gabe vorliegt.

Der Benzingutschein wird so beispielsweise dazu eingesetzt, um mit dem Auto zur Arbeit kommen zu können.

Spannend ist folgender Teil der höchstrichterlichen Argumentation: Selbst Geldzahlungen, die klar zweckgebunden gegeben werden, gelten als steuerlich begünstigte Sachbezüge vom Chef.

Der BGH musste sich mit dieser Frage beschäftigen, weil ein Chef angeboten hatte, die monatlichen Kosten für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu übernehmen.

Der Arbeitnehmer konnte den Nachweis erbringen, dass diese Zusatzzahlung und die Kosten für den Sportclub identisch waren. In der Folge wurde die Einstufung als Sachwert akzeptiert.