Erbschaftssteuer und Sachwerte
Wer erbt, erhält in aller Regel nicht nur Geld, sondern eine ganze Reihe unterschiedlicher Sachwerte.
Generell gilt auch für diese, dass sie der Erbschaftssteuer unterliegen.
Aus offensichtlichen Gründen lässt sich diese allerdings nicht so leicht bestimmen als wenn man nur eine Geldsumme geerbt hätte.
Wie wird die Erbschaftssteuer für Sachwerte berechnet?
Der Wert der Sachwerte muss von einem unabhängigen Experten bestätigt werden: Als maßgeblich gilt der Todestag des Erblassers. Gesetzt den Fall, er vererbt Gold, so muss der Kurs des Todestages gewählt werden.
Bei einer Immobilie bestimmt der Experte den Vekehrswert. Sollte es mehrere Erben geben, wird die anschließende Summe durch die Zahl der Erben geteilt, es sei denn, dass im Testament festgelegt ist, dass keine gleiche Aufteilung stattfinden darf. Dann wird wie im letzten Willen vorgesehen geteilt.
Von der jeweiligen Summe wird der Freibetrag abgezogen, anschließend wird die Erbschaftssteuer berechnet. Die Freibeträge richten sich nach der Zahl der Erben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Erbengemeinschaft handelt oder nicht.
Ein Tipp: Die Experten, welche die Sachwerte umrechnen, kosten natürlich auch. Diese Summe kann vom Erbe direkt abgezogen werden, weil der Prozess unverzichtbar für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist.
Welche Sachwerte unterliegen der Erbschaftssteuer?
Im Prinzip unterliegen alle Sachwerte mit einem objektiven Gebrauchswert der Erbschaftssteuer.
Ausnahmen sind Gegenstände von einem persönlichen Wert für den Erben: Fotoalben aber auch Schmuck unterliegen so beispielsweise nicht der Abgabenpflicht.
Allerdings ist für Güter wie eben Schmuck, die auch über einen objektiven Wert haben, eine Deckelung von 20.000 Euro vorgesehen. Die Grenze für persönliche Objekte ist zudem eng gezogen: Auch hierbei sollte der Experte in jedem Fall helfen.