Die Gesamtkostenquote - TER
Ein Investmentfonds lebt vor allem von denjenigen, die ihr Geld in den Fonds investieren. Für die vielfältigen Aufgaben eines solchen Fonds fallen natürlich Kosten an, die irgendwie gedeckt werden müssen. Aus diesem Grund wird einerseits der so genannte Ausgabeaufschlag als einmalige Gebühr verlangt und andererseits die Gesamtkostenquote als jährlich zu zahlender Betrag vom Anleger eingefordert.
Die Gesamtkostenquote (TER) - Definition

Wer Anteile an einem Investmentfonds erwirbt, wird im entsprechenden Prospekt auf den Begriff Gesamtkostenquote oder die Abkürzung TER stoßen. Die Bezeichnung steht für Total Expense Ratio.
In der TER sind hauptsächlich Verwaltungsgebühren enthalten:
- Fondsgeschäftsführung
- Portfoliomanagement
- Wirtschaftsprüfer
- Betriebskosten
- Gebühren (z. B. Depotbankgebühren)
Nicht enthalten sind beispielsweise Kauf- und Verkaufskosten, Maklergebühren und die so genannten "performance fees" (Bonus für den Fondsmanager bei Übertreffen der erwarteten Rendite). Laut Paragraf 41 Investmentgesetz müssen Fonds sie in Prozent ausweisen, allerdings nur, wenn sie in Deutschland vertriebsberechtigt sind.
Berechnung der Gesamtkostenquote
Für die unterschiedlichen Fondsarten werden in Deutschland verschieden hohe Gesamtkostenquoten verlangt:
- Bei Aktienfonds liegt die Gesamtkostenquote bei etwa 1,4 Prozent.
- Für Rentenfonds werden durchschnittlich 0,8 Prozent TER verlangt.
- Geldmarktfonds erheben im Durchschnitt einen Betrag in Höhe von 0,5 Prozent.
Die Formel für die Berechnung der Quote lautet:
TER = GKn / FV * 100
Dabei steht "GKn" für real belastete Kosten (ohne Transaktionskosten) und mit "FV" wird das durchschnittlich existierende Fondsvolumen in einem festgelegten Berichtszeitraum (z. B. Geschäftsjahr, Quartal) bezeichnet.
Kritik an der Gesamtkostenquote
Durch das Berechnen der Kostenquote lassen sich die einzelnen Fonds zwar besser miteinander vergleichen, allerdings gibt es immer wieder Kritik, weil eventuell maßgebliche Kosten nicht berücksichtigt werden. So fallen aus der Berechnung beispielsweise Posten wie die Manager-Boni, Handelskosten, Sitzungs-Spesen, Kosten für Beratung oder Courtagen heraus, obwohl sie eventuell einen Großteil der Gesamtkosten bilden.
- Als Konsequenz aus den bisher nicht eingerechneten Kosten ist der so genannte RTER oder Real Total Expense Ratio entstanden. Er rechnet die bisher nicht berücksichtigten Werte mit ein.
Was sollten Anleger bei der Gesamtkostenquote bedenken?
Für Investoren spielt die Gesamtkostenquote eine nicht unwesentliche Rolle, wenn es um die Rendite geht. Angenommen, ein Investmentfonds verlangt eine jährliche Gesamtkostenquote in Höhe von 1,5 Prozent vom Investor, erreicht aber jährlich nur eine Wertsteigerung um etwa 1,2 Prozent. In diesem Fall macht der Investor pro Jahr 0,3 Prozent Verlust, was bei einer hohen Investitionssumme viel Geld bedeuten kann.
Nur solange die jährliche Wertsteigerung über den Gebühren liegt, rechnet sich eine Investition. Liegt die Rendite prozentual unter der Gesamtkostenquote, sollte der Anleger seine Anteile verkaufen und das Geld woanders investieren.
Quellen
Faßbender, Miriam: Alternative Preismodelle im Private Banking »
Lindmayer, Karl H.: Geldanlage und Steuer 2010: So vermeiden Sie Ihre persönliche Finanzkrise »
Foitzik, Rainer / Schmidt, Wolfgang / Schwarz, Hans-Joachim: Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden: Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz »