Das Sondervermögen als Investitionsmasse eines Investmentfonds
Ein Investmentfonds wird in der Regel von einer Kapitalanlagegesellschaft ins Leben gerufen. Um auf den Finanzmärkten aktiv werden zu können, ist die Gesellschaft neben dem von ihr selbst eingebrachten Vermögen auch auf die Investitionen von Anlegern angewiesen. Das von diesen eingebrachte Vermögen wird im so genannten Sondervermögen zusammengefasst.
Sondervermögen – Definition

Es gibt in einem Investmentfonds zwei unterschiedliche Arten von Kapital. Mit dem Geld der Anleger kann der Fondsmanager seine Geschäfte an den Börsen tätigen:
- Vermögenswerte der Kapitalanlagegesellschaft
- Vermögenswerte, die mit dem Kapital der Anleger generiert wurden (= Sondervermögen)
Die Verwaltung des Sondervermögens wird staatlich kontrolliert. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass dieses Vermögen vom Vermögen der Kapitalgesellschaft getrennt zu halten ist. So wird das Geld der Investoren davor geschützt, aufgrund von Wertveränderungen, die eventuell in anderen Fonds der Kapitalgesellschaft vonstatten gehen, von Wertverlust betroffen zu sein. Außerdem wird so sichergestellt, dass die Kapitalanlagegesellschaft das Vermögen der Investoren nicht einfach für ihre eigenen Zwecke verwendet.
- Die Trennung ist so strikt geregelt, dass selbst Gläubiger bei eintretender Insolvenz keinen Zugriff auf das Vermögen der Anleger erhalten. Es kann also für eventuelle Schulden der Kapitalgesellschaft nicht haftbar gemacht werden. Auch die Kapitalanlagegesellschaft selbst kann nicht auf dieses Vermögen zugreifen. Um diese Trennung und damit Sicherheit zu gewährleisten, ist gesetzlich geregelt, dass eine Depotbank das Sondervermögen verwahrt.
Formen von Sondervermögen
Wenn von Finanzexperten über das Sondervermögen gesprochen wird, meinen sie in der Regel zwei verschiedene Arten. Es gibt einerseits das so genannte Spezial-Sondervermögen, das nach einer vertraglichen Regelung ausschließlich von der Kapitalgesellschaft sowie institutionellen Investoren gehalten wird. Als Publikums-Sondervermögen hingegen werden alle Anteile bezeichnet, die sich im Besitz klassischer Investoren befinden.
Wer verwaltet das Sondervermögen?
Obwohl der Gesetzgeber die strikte Trennung der verschiedenen Vermögenswerte eines Investmentfonds vorsieht, liegt die Verwaltung des Sondervermögens trotzdem allein in der Verantwortung der Kapitalanlagegesellschaft.
Sie erlangt zwar keinen direkten Zugriff auf das Vermögen, ist aber dazu befugt, Käufe oder Verkäufe aus diesem Sondervermögen zu tätigen. Dazu muss sie allerdings den Umweg über die Depotbank nutzen. Sie teilt dieser die beabsichtigen Geschäfte mit. Die Bank kauft oder verkauft dann im Auftrag der Kapitalgesellschaft die entsprechenden Wertpapiere. Die Depotbank gibt auch die Anteile an die Investoren aus bzw. nimmt sie von den Anlegern zurück.
Warum ist die Einlagensicherung bezüglich Sondervermögen wichtig?
Bank- und Börsengeschäfte sind komplexe und oft intransparente Vorgänge. Nur Finanzexperten kennen sich umfassend aus. In diesem Umstand steckt immer das Risiko, das Fachwissen für inkorrekte Geschäfte zu missbrauchen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Vorgaben erarbeitet, die jedem Anleger und seinem investierten Vermögen größtmögliche Sicherheit garantieren sollen.
- Mit der Einlagensicherung wird gewährleistet, dass dem Investor möglichst wenig seines Vermögens verloren geht, wenn beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine Investmentbank in eine geschäftliche Schräglage gerät und eventuell sogar Insolvenz anmelden muss.
Quellen
Grill, Hannelore: Bankrecht für Auszubildende: Gesetze, Verordnungen, Abkommen, Geschäftsbedingungen; Gemäß aktuellem Lehrplan »
Päsler, Rüdiger H.: Handbuch des Investmentsparens »
Degenhardt, Klaus: Regelungen für Finanzdienstleistungen: Band 3 »