Publikumsfonds
Die sogenannten Publikumsfonds sind die in Deutschland üblichen Investmentfonds, die grundsätzlich jedem offen stehen und gleichermaßen erworben werden können. Der Anleger ist somit keinen Beschränkungen unterworfen.
Das Gegenteil eines Publikumsfonds bildet der sogenannte Spezialfonds, ein geschlossener Fonds, der nur Institutionen offen steht.
Unbegrenzte Anzahl an Anteilen

Publikumsfonds werden auch als offene Fonds bezeichnet. Sie gelten als Standard im deutschen Investmentrecht. Die Kapitalanlagegesellschaft gibt her abhängig von der Nachfrage neue Anteile aus, wenn Anleger investieren wollen und nimmt die ausgegebenen Anteile wieder zurück, wenn der Anleger sein Geld ausgezahlt haben möchte. Damit ist bei dieser Variante der Fonds die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile unbegrenzt. Zudem erhöht sie sich entsprechend der neu angelegten Kapitalsumme.
- Temporär darf die Fondsgesellschaft die Ausgabe von Fondsanteilen aus einem offenen Fonds einschränken, aussetzen oder auch unwiderruflich beenden. Ein Grund hierfür an zum Beispiel in einem übermäßig großen Erfolg des Fonds bestehen, damit die ursprünglichen Anleger vor spekulativen Neuanlegern geschützt werden.
Vorteil des Publikumsfonds für Anleger
Ein großer Vorteil von Publikumsfonds für Anleger ist die Rücknahmeverpflichtung. Nach der Rücknahmeverpflichtung muss die Fondsgesellschaft die Anteile eines Anlegers gemäß vertraglicher Übereinkunft zurücknehmen. Der Anleger erhält dann den offiziellen Rücknahmepreis.
Publikumsfonds, Spezialfonds und geschlossener Fonds
Das Gegenteil des Publikumsfonds ist der Spezialfonds oder auch geschlossener Fonds. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Publikumsfonds | Spezialfonds |
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jeder kann sie erwerben | nicht für jeden Anleger, natürliche Personen sind ausgeschlossen, Anleger sind für gewöhnlich Institutionen: Spezialfonds werden für gewöhnlich speziell für einen Anleger konstruiert |
kein Mitspracherecht bei der Auswahl der im Fonds befindlichen Wertanlagen | abhängig von genauem Konstrukt hat der Anleger ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Wertanlagen |
werden an der Börse gehandelt | werden nicht an der Börse gehandelt |
Einstiegsgrößen können stark variieren | Einstiegsgrößen für gewöhnlich sehr hoch - bei einer Million Euro und mehr |
Rechtliche Grundlagen der offenen Fonds
Theoretisch kann jeder einen offenen Fonds erwerben. Allerdings hat man durch diesen Erwerb kein Mitspracherecht darüber, wie genau das Geld im Fonds angelegt wird.
Gesetzlich werden die offenen Fonds primär durch das Kapitalanlagegesetzbuch geregelt bzw. reguliert. Auf einer sekundären Ebene regeln die Anlagerichtlinien für das Fondsmanagement die sogenannten offenen Fonds. Durch sie wird beispielsweise bestimmt, wie hoch die Quote der Aktien im Fonds ist.
Quellen
Bortenlänger, Christine / Kirstein, Ulrich: Börse für Dummies.