Investmentfonds sind normalerweise für jeden Investor offen zugänglich. Es gibt neben den öffentlich zugänglichen Fonds, zu denen auch offene Spezialfonds gehören, noch Fonds, die nicht für den normalen Publikumsverkehr zugänglich sind.

Aus diesem Grund werden sie in Expertenkreisen auch als geschlossene Fonds bezeichnet.

Spezialfonds - Definition

spezialfonds

Ein solcher Fonds zeichnet sich dadurch aus, dass er für ganz bestimmte Anlegergruppen bzw. institutionelle Anleger ins Leben gerufen wird. Natürliche Personen haben keinen Zugang zu einem als Spezialfonds aufgelegten Investmentfonds. Das Kapital eines solchen Fonds beläuft sich in der Regel auf mindestens 10 Millionen Euro. Nicht selten gibt es nur einen einzelnen Investor. Die Laufzeit dieser Fonds beträgt meist zwischen 10 und 20 Jahren, ein vorzeitiges Ausscheiden ist für den Anleger normalerweise nicht möglich.

Der Spezialfonds ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Anlegers

Der Grund für das Auflegen eines solchen Investmentfonds ist den vom Anleger gewünschten Rahmenbedingungen.

Dazu gehören meist folgende:

  • Kapitaleinsatz des Investors ist sehr hoch
  • Investor tätigt sehr oft Käufer oder Verkäufe
  • Anleger wünscht engen Kontakt und Berücksichtigung seiner Wünsche

Diese beiden Gegebenheiten können dazu führen, dass sozusagen ein eigener Geschäftszweig für den Investor eröffnet werden muss, was dann in Form des Spezialfonds geschieht. Eine Eigenart solcher Fonds ist auch die sehr enge, auf die Wünsche des Anlegers fokussierte Kommunikation zwischen Fondsgesellschaft und Investor.

  • Da nur auf einen Anleger bzw. eine sehr kleine Gruppe von Investoren eingegangen werden muss, kann der Fonds sehr schnell auf deren Wünsche eingehen und auf Marktbewegungen reagieren. Auf diese Weise kann eine Gewinnmaximierung besser umgesetzt werden, als wenn der Fondsmanager sich mit einer Vielzahl von Anlegern abstimmen müsste, bevor er handelt.

Gesetzliche Vorgaben für Spezialfonds

Für diese Fonds gilt ebenfalls das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Außerdem werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Dennoch zählen solche Fonds zu den weniger regulierten Finanzgeschäften. Wenn der Anleger sein Einverständnis gibt, kann der Fondsmanager des Spezialfonds von verschiedenen gesetzlichen Vorgaben abweichen. Allerdings müssen solche Abweichungen zwischen Fonds und Investor vertraglich festgehalten werden. Nur dann können sie gar nicht oder nur in abgeänderter Form angewandt werden.

Welche Spezialfonds gibt es?

Die Form kann unterschiedlich sein und hängt vor allem von den Erfordernissen ab, die der Anleger einbringt. Anleger sind dabei fast immer Kirchen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen, Kreditinstituten oder auch Pensionskassen. Zu den bekanntesten Spezialfonds gehören beispielsweise:

Hier ist zu unterscheiden zwischen Spezialfonds, Themenfonds und Umbrella Fonds. Die beiden letzten haben ähnliche Anlagestrategien und Schwerpunkte, sind aber auch für Kleinanleger zugänglich.


Quellen

Deschka, Christina: Reporting für Spezialfonds gemäß IAS 39: Probleme und Lösungsansätze
Maurer Raimond: Kontrolle und Entlohnung von Spezialfonds als Instrument der Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen
Leser, Hartmut / Rudolf, Markus: Handbuch Institutionelles Asset Management
Hammer, Markus: Spezialfonds im Steuerrecht aus Investorensicht