Handel braucht Regeln und Grenzen. Dies gilt für den Einkauf beim Bäcker gleichsam wie für das Geschehen an der Börse.

Letzteres ist allerdings sehr viel schwieriger zu Vorschriften zu strukturieren:

Der Gesetzgeber hat deshalb das sehr ausführliche Aktiengesetz bzw. in Kurzform AktG geschaffen. Hier finden alle Beteiligten am Börsenhandel die Vorschriften, die für sie zur Anwendung kommen.

Was sagt das Aktiengesetz aus?

Aktiengesetz

Das Aktiengesetz regelt die folgenden Bereiche:

  • Alle Schritte von der Errichtung bis zur Liquidation einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Rechten und Pflichten (z.B. Rechnungslegung, Zwang zur Hauptversammlung) einer AG
  • Rechte und Pflichten der Aktionäre
  • Umgang der AG mit den Aktionären

Für private Geldgeber sind ganz offensichtlich nur die letzten beiden Punkte von wirklichem Interesse.

Diese befinden sich in der Hauptsache im sogenannten dritten Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter vom Gesetz.

Dieser reicht von § 53a bis zu § 75.Von Interesse kann auch der achte Teil sein, der mit Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft überschrieben ist. Er beginnt bei § 262 und endet bei § 277.

Welche Regeln und Vorschriften ergänzen das Aktiengesetz?

Problematischer Weise regelt nicht nur das Aktiengesetz das Geschehen an der Börse. Ebenfalls relevant sind das Börsengesetz (BörsG), bestimmte Vorschriften aus dem Handelsgesetzbucg (HGB) sowie einige Paragraphen aus dem BGB.

Welche Normen (Gesetze) aus den beiden Letztgenannten exakt zur Anwendung kommen, lässt sich nicht verallgemeinern. Hier kommt es auf die konkreten Fälle an.

Relativ häufig findet allerdings § 433 BGB Anwendung, der den Kaufvertrag regelt.


Quellen