Die Aktiengesellschaft: Chance der leichten Kapitalbeschaffung
Eine Aktiengesellschaft (auch AG genannt) stellt einen Zusammenschluss von Personen dar, die gemeinsam Geschäfte machen wollen und deshalb ein Unternehmen gründen. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft in ist Aktien zerlegt. Die meisten denken bei der Aktiengesellschaft sofort an den Aktienhandel an der Börse. Doch nur wenige AGs emittieren Aktien an der Börse.
Inhalt:
Gemäß §1 Abs.1 AktG (Aktiengesetz) ist die AG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als juristische Person kann die Aktiengesellschaft also klagen und verklagen; außerdem hat sie Rechte, Pflichten und verfügt über Vermögen.
Was geschieht bei der Gründung der Aktiengesellschaft?
Voraussetzungen und Verfahren der AG-Gründung werden im Aktiengesetz (§§ 23 ff.) beschrieben. Wichtigste Voraussetzungen sind:

- Das in Aktien zerlegte Grundkapital muss insgesamt mindestens 50.000 Euro betragen
- Mindestens 1 oder mehrere Gründer
Man kann verschiedene Phasen der Gründung unterscheiden:
1. Gründungsvorbereitung
- Künftige Gründer der AG verpflichten sich zur gemeinsamen Gründung; dazu häufig Einrichtung einer Vorgründungsgesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Feststellung eines Gesellschaftsvertrags: Satzung
- Festlegung der Statuten
- Bestellung der Organe
- Zeichnung der Aktien und Librierung
2. Errichtungsakt
- Übernahme der Aktien gegen Einlageleistung
- Notarielle Beurkundung der Satzung und der Aktienzeichnung
- Nach Errichtungsakt ist bereits eine Vorform der AG entstanden, die sogenannte „Vor-AG“.
3. Entstehungsstadium
- Interne Gründungsprüfung durch den Vorstand und Aufsichtsrat (auf Grundlage des Gründungsberichts), mitunter auch externe Gründungsprüfung nötig
- Handelsregisteranmeldung
- Handelsregistereintragung (damit geht Erlangen der Rechtspersönlichkeit als Aktiengesellschaft einher)
Welche Organe hat eine Aktiengesellschaft?
Organ | Hauptversammlung | Vorstand | Aufsichtsrat |
---|---|---|---|
Merkmal | bestehend aus allen Aktionären einer AG | 1 oder mehrere Personen Bestellung für längstens 5 Jahre | mind. 3 Mitglieder, Begrenzung auf Höchstzahl abhängig von Höhe des Grundkapitals; Amtsperiode für höchstens 4 Jahre |
Aufgaben | keine direkten Mitspracherechte, aber auf jährlichen Versammlungen werden an Aktionäre Stimmrechte (je nach Aktienanteil) vergeben für Beschlüsse und Satzungsänderungen; Wahl des Aufsichtsrats; Auskunftsrecht | eigenverantwortliche Leitung der AG Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan | Bestellung und Überwachung des Vorstandes (prüft z.B. den Jahresabschluss); Einberufung der Hauptversammlung; Bestellung der Abschlussprüfer |
Wie ist die Haftung bei der Aktiengesellschaft geregelt?
Die Gesellschafter einer AG haften für Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Privatvermögen. Dies bietet Aktionären die Sicherheit, dass der maximale wirtschaftliche Schaden im Verlust des Aktienwertes liegt. Darüber hinaus können Gläubiger auch bei Firmenpleite keine Ansprüche erheben.
Die Gewinnverteilung in der Aktiengesellschaft
Erwirtschaftete Gewinne der AG können unterschiedlich verwendet werden. Nach Ausgleich eines Gewinn- oder Verlustvortrags aus dem Vorjahr wird der Gewinn verteilt:
- Einfließen in die Rückstellungen (diese werden z.B. zur Risikovorsorge oder Mitarbeiterfürsorge verwendet); gesetzlich vorgeschrieben sind 5 % des Jahresüberschusses, bis Rücklage insgesamt 10 % des Grundkapitals beträgt; sonstige Rücklagen dürfen nur bis zum 50 % des Jahresüberschusses betragen
- Verwendung für zukünftige Projekte (besonders bei jungen oder stark wachstumsorienterten Unternehmen)
- Gewinnausschüttung an Aktionäre als Dividende
Über die Art der Gewinnerteilung entscheidet der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat. Auf der Jahresversammlung stimmen die Aktionäre über die Annahme des Vorschlags ab.
Welche Vorteile bietet die Rechtsform der Aktiengesellschaft?
Viele Unternehmen – besonders große- wählen die AG als Gesellschaftsform. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien
- Finanzielles Risiko auf viele Aktionäre verteilt
- Keine Haftung mit Privatvermögen
- Möglichkeit der Börsennotierung: damit hat der einzelne Aktionär die Chance durch den Verkauf von Aktien aus dem Unternehmen aussteigen zu können (Beschränkung der Aktienübertragung jedoch bei Namensaktien)
Quellen
Stein, Philip: Die Aktiengesellschaft: Gründung, Organisation, Finanzverfassung »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Aktiengesetz »
Bundeszentrale für politische Bildung: Aktiengesellschaft »