Belegschaftsaktien: Vermögen für die Angestellten
Eigentlich verrät bereits der Name, was Belegschaftsaktien sind.
Es handelt sich um Wertpapiere, die für die Angestellten des jeweiligen Betriebs gedacht sind.
Das Problem dabei: Im Laufe der Zeit ist der Ausdruck auch für andere Formen von Vermögensbildungen gängig geworden.
Was sind Belegschaftsaktien genau?

Der Begriff bestimmt jede Form von durch den Betrieb geförderter Vermögensbildung für die Arbeitnehmer. Konkret kann sich diese neben der Übertragung von Aktien (des Hauses sowie anderen Unternehmen) so äußern:
- Sparpläne in Arbeitnehmerhand: Die Vertreter der Angestellten bestimmen, wie das Geld des Betriebs zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer investiert wird
- Geldwerte Vorteile für die Arbeitnehmer (z.B. speziell geregelte Sonderzahlungen)
- Festgelegte Gewinnbeteiligungen
- Betriebliche Altersvorsorge
Welcher Reiz geht von Belegschaftsaktien für das jeweilige Unternehmen aus?
Die folgenden Erläuterungen gelten primär für die Variante, dass die Arbeitnehmer über Aktien tatsächlich an der Firma beteiligt sind:
Sie werden dadurch besonders motiviert, für den Erfolg des Unternehmens zu arbeiten. Schließlich bedeutet ein steigender Aktienkurs zugleich auch, dass sich ihr Vermögen vergrößert.
Über Jahrzehnte waren die Belegschaftsaktien deshalb auch ausgesprochen beliebt. Dies hat sich allerdings inzwischen geändert. Das Problem mit dieser Art der Unterstützung der Arbeitnehmer ist, dass sie so dem Geschehen an der Börse ausgeliefert werden.
Wetten Spekulanten gegen eine Firma, rauscht der Aktienkurs sehr schnell in den Keller. Das Vermögen der Arbeitnehmer verliert innerhalb weniger Tage dramatisch an Wert.
Der Zeitraum ist so kurz, dass sie gar nicht die Möglichkeit besitzen, durch harte Arbeit, Überstunden oder besondere neue Geschäftsstrategien sofort gegenzusteuern.
Was ist die Sperrfrist bei Belegschaftsaktien?
Die sogenannte Sperrfrist von Belegschaftsaktien verbietet einen schnellen Wiederverkauf. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Aktien zu einem Vorzugskurs an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Durch die Speerfrist werden diese für einen bestimmten Zeitraum zum Halten der Aktien verpflichtet. Somit ist es untersagt die Aktien sofort mit einem Gewinn zu verkaufen, was leicht gewinnbringend möglich wäre, da der Vorzugspreis unter dem Marktwert liegt.
Ausnahmeregelungen sind unter anderem:
- Arbeitsunfähigkeit
- Tod
Die Depotbank ist verpflichtet die vereinbarten Sperrfristen einzuhalten.
Steuerliche Behandlung von Belegschaftsaktien
Die Differenz aus dem Marktwert der Aktie und dem Vorzugskurs wird als spezifischer Vorteil des Arbeitnehmers betrachten und als „Gehalt“ verbucht. Somit muss dieser Preisvorteil als eine Form des Arbeitslohnes versteuert werden (geldwerter Vorteil).
- Geldwerte Vorteile sind jedoch bis zu einer Höhe von 360 Euro steuerfrei (EStG §3 Abs. 39).
Erzielte Gewinne aus dem Aktiengeschäft fallen also unter die Einkommenssteuer. Dazu würde auch der Verkauf mit Gewinn zählen (Veräußerungsgewinn).
Als Beispiel: Der Aktienkurs eines Unternehmens liegt bei 75€. Für die Mitarbeiter werden Aktien zum Vorzugskurs von 50€ angeboten. Die Differenz von 25€ wird steuerlich als geldwerter Vorteil bewertet. Wenn der Arbeitnehmer später die Aktien bei einem gestiegenen Marktwert zu 95€ verkauft, wird die Summe des Veräußerungsgewinns (20€) ebenfalls steuerlich als Gewinn betrachtet.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz »
Peterssen, K.: Die Belegschaftsaktie.: Wesen, Ziele, Probleme, Gestaltung und Erfolgaussicht aus der Sicht der Unternehmung »
Schlenzig, Andrea: Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung durch das Vermögensbeteiligungsgesetz »