Interimsscheine: Das Papier vor den Aktien
Bei vielen Firmen, die neu an die Börse kommen, gibt es einen regelrechten Run auf die Aktien.
Tatsächlich können die Unternehmen allerdings in diesem Frühstadium die eigentlichen Wertpapiere noch gar nicht ausstellen.
Als Ersatz dienen Interimsscheine, die als vollwertiger Ersatz für die echten Wertpapiere dienen, bis diese ausgegeben werden können.
Was sind Interimsscheine?
'Interim' stammt aus der lateinischen Sprache und bedeutet 'zwischenzeitlich' bzw. 'vorläufig'. Die Scheine dienen also als Provisorium bis zur Ausgabe der eigentlichen Papiere.
Die Wartezeit entsteht dadurch, dass dem Unternehmen z.B. noch gewisse Freigaben erteilt werden müssen oder der bürokratische Akt des Börsengangs noch nicht ganz beendet ist.
Was zeichnet Interimsscheine aus?
Es handelt sich um Namenspapiere. Der Eigner muss mit seinen persönlichen Daten im Aktienbuch des Unternehmens vermerkt werden.
Einfluss auf die Handelbarkeit der Scheine hat dieser Umstand nur indirekt: Ein Verkauf ist ohne Probleme möglich, muss allerdings in der Form eines Indossaments erfolgen. Das Fremdwort stammt aus der italienischen Sprache und bedeutet 'auf dem Rücken.'
Eine Übertragung eines Wertpapiers durch ein Indossament bedeutet folglich, dass auf der Rückseite des Scheins der bisherige Eigner eine Abtretung an den neuen Eigentümer des Wertpapiers vornimmt.
Die zugehörige Registrierung im Aktienbuch des Unternehmens ist ebenfalls zu ändern.
Interimsscheine sind zudem Nennbetragspapiere. Ihr Anteil am Grundkapital muss exakt auf den Nennbetrag lauten, der auch für die spätere Aktie vorgesehen ist.