Über den Kauf von Aktien eines bestimmten Unternehmens erwirbt man zugleich ein Mitgliedschaftsrecht an diesem Haus, insofern die Wertpapiere nicht 'still' (ohne Stimmberechtigung) sind.

Dieses Recht kann man allerdings auf unterschiedliche Weise wieder verlieren.

Das entsprechende Risiko ist größer als viele Menschen denken.

Was sind Mitgliedschaftsrechte bei Aktien?

Wer ein solches Wertpapier erwirbt, wird dadurch zugleich zu einer Art Miteigentümer des zugehörigen Unternehmens.

Dem Aktieneigner erwachsen in der Folge spezifische Mitbestimmungsrechte, die auch als Mitgliedschaftsrecht bezeichnet werden.

Wie kann man seine Mitgliedschaftsrechte verlieren?

Das Risiko, seine entsprechenden Rechte zu verlieren, ist dann am größten, wenn man fehlerhafte Angaben beim Kauf des Papiers macht. Man spricht in diesem Fall von einer Aberkennung.

Möglich sind allerdings auch gewisse weitere Varianten, wie man seine Mitgliedschaftsrechte einbüßen kann:

  • Kaduzierung: Der Einlageverpflichtung beim Aktienkauf wurde nicht nachgekommen
  • Unfreiwilliger Austritt: Nach einer Fusion stimmen mindestens 90 Prozent der Aktionäre dafür, dass die alten Aktien ihre Rechte verlieren
  • Liquidation: Das Unternehmen wurde aufgrund von Zahlungsunfähigkeit aufgelöst
  • Börsenrechtlicher Austritt: Im Rahmen eines öffentlichen Angebots können Aktionäre zum Austritt gezwungen werden. Allerdings muss in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden

Das Risiko, nicht nur seine Stimmrechte zu verlieren, sondern auch einen wirtschaftlichen Totalverlust zu erleiden, ist groß.

Nur bei den beiden Austrittsvarianten ist eine finanzielle Entschädigung zwangsweise vorgesehen. Ansonsten liegt es an den spezifischen Regeln im Unternehmen selbst, ob Geld fließt oder nicht.