Der Aktienmarkt lädt zum Aktienhandel ein
Der Markt, auf dem Unternehmen Wertpapiere für Unternehmensanteile ausgeben, wird Aktienmarkt genannt. An diesem Handelsplatz treffen Angebot und Nachfrage für Aktien zusammen.
Der Aktienmarkt gehört ebenso wie der Rentenmarkt zum Kapitalmarkt, das heißt dient der mittel- bis langfristigen Kapitalbeschaffung.
Was ist der Regulierte Aktienmarkt und der Freiverkehr?

Der Aktienmarkt wird je nach seinen Anforderungen an die Zulassung von Unternehmungen zum Aktienhandel in verschiedene Marktsegmente unterschieden:
Der Regulierte Markt (in den 2007 auch der „Amtliche Markt“ fusionierte) erhebt gemäß deutschem Börsengesetz sowie EU-Richtlinien strikte Anforderungen an Unternehmen:
- Mindestens 3 Jahre Unternehmensbestehen
- Emission von mindestens 10.000 Aktien
- Veröffentlichung von Jahresabschluss sowie mindestens einem Zwischenbericht für ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
- Ad-hoc-Publizität (unverzügliches Mitteilen von kursrelevanten Tatsachen)
Für den Freiverkehr gelten geringere Anforderungen (§57 BörsG). Die Börse selbst reguliert durch ihre Hausordnung dieses Marktsegment und erleichtert damit kleineren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen werden gemäß Gesetzesdefinition nicht als „börsennotiert“ angesehen.
- keine Veröffentlichung eines Zulassungsprospektes nötig
- Bilanzierung gemäß HGB
- Ad-hoc-Publizität
Aktienmarkt als börslicher oder außerbörslicher Handel
Wird der Aktienhandel nicht über die Börse abgewickelt, spricht man vom Direkthandel oder OTC-Handel. Die depotführende Bank oder der Broker bietet direkten Handel mit dem Emittenten an. Alle Vereinbarungen (Menge, Kurs, Konditionen) werden im gegenseitigen Einverständnis und nicht über auf der Börse standardisierte Finanzinstrumente getroffen.
- OTC-Handel kommt vom englischen Begriff „over the counter“ und bedeutet „über den Tresen“.
Vorteile und Nachteile des Börslichen Handels sind:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Möglichkeit des Setzens von Limits bei Orderabgabe | Zusätzliche Kosten durch den Spread sowie eventuell Maklercourtage (Market Maker fungiert als Vermittler zwischen Anleger und Emittent) |
Kontrolle durch Börsenaufsicht sowie strikte Regularien | Aktienhandel nur innerhalb der börslichen Handelszeiten |
Langsamer als OTC-Handel | |
Möglichkeit von Teilausführungen |
Quellen
Müller-Michaels, Olaf / Wecker, Johannes: Freiverkehr: gesetzliche Rahmenbedingungen und Börsenordnungen »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Börsengesetz »
Bundeszentrale für politische Bildung: Marktsegment »