Stückaktien: Gleichberechtigung am Grundkapital
Es ist eine der häufigsten Fragen von Personen, die neu am Aktienmarkt sind:
Spielt es eine Rolle, dass die Wertpapiere, die gekauft werden sollen, Stückaktien sind?
Inhalt:
Dahinter steckt fast immer verklausuliert die Frage, was das eigentlich bedeutet?
Eine erste Antwort sei schon jetzt gegeben: Für den normalen Handel ist es ohne größere Bedeutung. Wissen sollte man trotzdem, was Stückaktien sind.
Was sind Stückaktien?

Diese Wertpapiere sind Sonderformen von Nennbetragsaktien. Bei jenen ist genau definiert, für welchen Anteil am Grundkapital sie stehen.
Stückaktien haben hingegen keinen definierten Nennbetrag bzw. Nennwert. Der Satz, den man häufig liest, dass sie einen solchen Wert überhaupt nicht hätten, ist jedoch falsch. Er ist nur nicht für jedes Papier mit einer konkreten Zahl festgelegt.
Vielmehr wird das Grundkapital unter allen Aktien gleichmäßig aufgeteilt. Es herrscht Gleichberechtigung zwischen allen Papieren. Hierfür ein sehr einfaches Beispiel:
Das Grundkapital beträgt 100 Euro. Es gibt 100 Aktien. Jedes erhält das gleiche Stück vom Kuchen: Jede ist also mit einem Euro am Grundkapital beteiligt.
Wieso sind Stückaktien unecht?
Die Stückaktie wird in Deutschland erst 1998 zugelassen. Dabei wurde festgeschrieben, dass es sich um ein unechtes Wertpapier handelt. Diese Beschreibung ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, wie wenig alltagstauglich die Sprache an der Börse ist.
Unecht bedeutet nur, dass die Beteiligung der Aktie über das Grundkapital stattfindet.
Hingegen wird eine echte Aktie am gesamten Vermögen des jeweiligen Unternehmens beteiligt.