Delisting: Ein großes Risiko für Aktionäre
Eigentlich ist es klar, dass es ein solches Verfahren geben muss:
Unternehmen müssen nicht nur die Möglichkeit haben, an die Börse zu gehen, sondern sie auch wieder zu verlassen. Letzteres wird als Delisting bezeichnet.
Nach jüngsten Gerichtsurteilen ist dieser Vorgang jedoch ein gewaltiges wirtschaftliches Risiko für Aktionäre geworden.
Wie funktioniert das Delisting?

Hierfür gibt es keine allgemeingültige Antwort. Jede Börse setzt eigene Vorschriften, wie genau der Rückzug von ihrem Aktienmarkt zu funktionieren hat.
Wird ein Papier an mehreren Börsen gehandelt, muss das Delisting jeweils getrennt erfolgen.
Deutschland ist sehr kulant gegenüber den Unternehmen, was das Verfahren betrifft:
Die beiden wichtigsten Handelsplätze Frankfurt und München begnügen sich damit, eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten zu verlangen. In dieser Zeit können die Aktionäre ihre Papiere noch verkaufen.
Worin besteht das Risiko beim Delisting?
Erst einmal sackt generell der Aktienkurs bei jedem Papier ab, bei dem der Rückzug von der Börse angekündigt wurde.
Früher wurde dieses Risiko dadurch aufgefangen, dass das Delisting nur von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen werden konnte. Jeder Aktionär erhielt zudem eine finanzielle Entscheidung.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 sind diese Regelungen allerdings hinfällig: Heute reicht ein Vorstandsbeschluss, um sich von der Börse zurückziehen.
Finanzielle Entschädigungen müssen den Aktionären auch nicht mehr ausgezahlt werden. Diese tragen also das Risiko, dass ihr Papier von heute auf morgen drastisch an Wert verliert und sie nichts dagegen tun können.