Festverzinsliche Anleihen
Festverzinsliche Anleihen sind Wertpapiere, die mit einem festen Zinsversprechen verkauft werden. Als Emittent kommen öffentliche Institutionen (Staatsanleihen), Unternehmen oder Geldinstitute (Festgeld) in Frage.
Inhalt:
Welche Konditionen haben festverzinsliche Anleihen?

Die Konditionen sind vertraglich klar umrissen. Geregelt werden so:
- Nennwert des Kaufs
- Zinsen (Kuponzahlung)
- Tilgung
- Laufzeit
Manche Formen von Anleihen können während der Laufzeit an der Börse gehandelt werden. Das ermöglicht dem Besitzer von eventuellen Wertsteigerungen des Nominalbetrags zu profitieren. Ein Weiterverkauf des Wertpapiers kann somit weitere Gewinne einbringen.
Wird die Anleihe nicht während der Laufzeit verkauft, erhält der Geldgeber vom Emittenten nach Ablauf der Vertragsdauer (Duration) den vereinbarten Nennwert zurück.
Die Einlagensicherung für festverzinsliche Anleihen
Die Bandbreite festverzinslicher Anleihen ist hoch, da es sich um einen Oberbegriff handelt. Die Risiken und Chancen sind dementsprechend unterschiedlich. Deutlich wird dieser Umstand bei einer Gegenüberstellung von Festgeld-Anlagen mit einer Unternehmensanleihe.
So ist die spezielle Form eines Festgeldes unter anderem durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt. Das trifft auf Kredite für Unternehmen jedoch so nicht zu. Natürlich können sowohl Banken, als auch Unternehmen pleite gehen. Der Schutz des Gläubigers ist in den beiden Fällen aber gravierend unterschiedlich.
- In Deutschland bestimmen zwei Faktoren die Einlagensicherung. Zum einen gibt es freiwillige Systeme. Zum anderen existieren gesetzlich verankerte Sicherungsprinzipien. Seit 2009 wurden die Sicherungssummen für Einlagen bei Banken schrittweise erhöht. Derzeit (Stand 2018) werden Beträge bis 100.000€ abgedeckt. Das deutsche Einlagensicherungsgesetz setzt eine EU Richtlinie (97/9/EG) um. Es gelten daher europaweite Standards.
Quellen
Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einlagensicherungsgesetz »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Anlegerentschädigungsgesetz »
EU Richtlinie: Schutz der Anleger im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Wertpapierfirma »