Das Wort Bonds ist einfach nur ein anderer Ausdruck für festverzinsliche Wertpapiere. Es handelt sich einfach nur um den Obergriff für alle entsprechenden Anlageformen.

Der Ausdruck „Bond“ (englisch: "Band", „Verpflichtung, Verbindlichkeit, Versprechen, Bindung“) bezeichnet finanzielle Obligationen, mit anderen Worten: Schuldverschreibungen.

Der Ausdruck selbst sagt deshalb noch gar nichts darüber aus, ob es sich über eine gute oder schlechte Anlageform handelt. Es fehlt an weiteren Informationen darüber, wo genau man sein Geld anlegen soll.

Mit Bonds verwandte Begriffe

Weitere im Zusammenhang genannte Begriffe sind zum Beispiel:

  • Anleihe
  • Pfandbrief
  • Festverzinsliches Wertpapier
  • Festgeld
  • Staatsanleihe, Bundesanleihe („Bunds“), Anleihe des Bundes
  • Schuldverschreibung
  • Rentenpapier
  • Unternehmenskredit
  • Zerobonds

Unter „Bonds“ fallen somit also eine ganze Reihe spezifischer Formen der Anleihen. Als Anleger sollten man im Einzelfall entsprechend in der Lage sein, die Begrifflichkeiten zu differenzieren.

Nicht zu verwechseln sind die Begriffe "Bonds" und "Bunds". Als „Bunds“ werden umgangssprachlich und per Abkürzung Bundesanleihen tituliert. Bunds sind somit Bonds. Aber nicht alle Bonds sind „Bunds“, da "Bond" ein übergeordneter Begriff ist.

Welche Arten von Bonds gibt es?

Die Liste der unterschiedlichen festverzinslichen Wertpapiere ist sehr lang.

Die gängigsten Varianten sind:

  • Anleihen aller Art
  • Festgeld
  • Pfandbriefe (eigentlich auch Anleihen)
  • Rentenpapiere
  • Obligationen

Welche Eigenschaften haben Bonds?

Das Konzept der festverzinslichen Wertpapiere lässt sich am einfachsten am Beispiel der Anleihen erläutern:

Eine Privatperson (oder auch eine juristische) erklärt sich bereit, als Kreditgeber aufzutreten. Im Gegenzug erhält sie ein klar definiertes Gewinnversprechen.

Die entsprechenden festverzinslichen Wertpapiere sind juristisch einklagbare Forderungen.

Die meisten von ihnen sind zudem frei handelbar. Dies bedeutet, sie sind nicht personalisiert. Wer die Urkunde über die festverzinslichen Wertpapiere (in aller Regel ein einfacher Vertrag) besitzt, kann die Auszahlung der Gelder zu den vereinbarten Konditionen verlangen.

Charakteristische Merkmale von Bonds

Bonds werden auch als Klassiker der Finanzanlagen bezeichnet. Von der Emission (Ausgabe) bis zum Vertragsablauf sind die Konditionen rechtlich klar umrissen. Somit sind zu erbringende Leistungen und Gegenleistungen vorab klar definiert. Charakteristisch sind Bestimmungen hinsichtlich:

  • Nennwert,
  • Zinsen,
  • Tilgung und
  • Laufzeit.

Die zu leistende Zahlung des Kreditgebers findet zum Emissionszeitpunkt gemäß eines Nennwerts statt. Als Gegenleistung werden von seiten des Emittenten Zinszahlungen (Couponzahlung) und Tilgungszahlungen garantiert. Die Zinsen werden in der Regel jährlich nachträglich gezahlt. Die Dauer des Kredits ist ebenfalls festgelegt.

Am Ende der Laufzeit ist die Rückzahlung des Nennwerts garantiert. Manchmal werden Produkte auch mit Rückzahlungen über dem Nennwert beworben, sodass ein größerer Kaufanreiz entsteht. Zuzüglich werden die fest vereinbarten Zinsen als Kapitalertrag verbucht. Die Zinsen können konstant, variabel oder als Nullkuponanleihe vereinbart sein.

Die Gesamtrendite setzt sich also über den gesamten Zeitraum der Vereinbarung aus Ankaufspreis, Rückzahlungswert und gezahlten Zinsen zusammen.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Kaufverträgen. Im Falle von unterlassenen Leistungen können diese entsprechend eingeklagt werden. Grundsätzlich besteht auch vorab die Möglichkeit, Vertragsstrafen festzulegen.

  • Als Nennwert wird der verbriefte Darlehensbetrag bezeichnet. Er dient als Bezugsgröße für Preis, Zinsen und Rückzahlung (Tilgung). Aus praktischen Gründen werden Konditionen zunächst mit einem Nennwert von Hundert durchgeführt. So wird das Angebot übersichtlich gestaltet und das Vergleichen erleichtert.

Quellen

Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH: Bundesanleihen („Bunds“) »
Tietze, Jürgen: Einführung in die Finanzmathematik festverzinslicher Wertpapiere »