Zero Bonds: Wertpapiere mit Besonderheiten
In Zeiten, in denen Geldanlagen so kompliziert werden, dass selbst Bankberater sie nicht mehr vollständig verstehen, wünschen sich viele Personen Einfachheit in ihrer Geldanlage.
Eine ideale Möglichkeit hierfür sind Zero Bonds. Eine Nullkupponanleihe hat zwar einen fremd anmutenden Namen, dafür ist jedoch ihr Konzept spielend einfach.
Inhalt:
Was sind Zero Bonds?

Eine Nullkupponanleihe ist ein Wertpapier, das ohne laufende Verzinsung auskommt. Die entsprechende Rendite wird mit der Rückzahlung der Anleihe überwiesen.
In der Regel ist die zu erwartende Gewinnspanne bei solchen Anleihen höher als bei denen mit jährlicher Verzinsung, da man als Anleger länger auf sein Geld warten muss.
Wie funktionieren Zero Bonds?
Diese Frage lässt sich am einfachsten mittels eines Beispiels erklären: Man zeichnet eine Anleihe zu einem Ausgabekurs (also dem Wert, den man bezahlen muss) von 5000 Euro.
Nach fünf Jahren erhält man 7500 Euro zurück. Gegenüber dem Ausgabekurs war der Rückgabekurs also um 50 Prozent höher. Im vorliegenden Beispiel erhöht sich der eigenen Gewinn jährlich um 500 Euro oder zehn Prozent gemessen am Ausgabekurs.
Die Rendite von Nullkupponanleihen ist also die Differenz aus Rückgabekurs und Ausgabekurs.
- Es ist unbedingt ratsam, einen Zinseszinsrechner zu konsultieren und einen fiktiven jährlichen Zinssatz zu berechnen, um einen soliden Vergleich anstellen zu können. Im oben gewählten Beispiel war der Unterschied zwischen Ausgabe- und Rückgabekurs so deutlich, dass klar war, dass es sich um ein gutes Angebot handelt. In der Praxis ist dies jedoch nur in den wenigsten Fällen so.
Wie sieht die steuerliche Behandlung von Zero Bonds aus?
Da also der eigentliche Gewinn aus dem Finanzgeschäft erst am Ende der Laufzeit mit der Rückzahlung stattfindet, stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Wie nicht anders zu erwarten, möchte der Staat an Gewinnen beteiligt werden. Grundsätzlich werden Einkünfte mit zwei Steuern eingezogen:
- der Einkommenssteuer
- der Lohnsteuer (bei Arbeitnehmern über den Brutto-Lohn)
Am Laufzeitende bei Rückzahlung die Differenz aus Kaufsumme und Rückzahlungssumme als Bemessungsgrundlage angesehen. Die Differenz gleicht dem Gewinn und wird als Einkommenssteuer auf Kapitalerträge fällig. Somit wird der Gewinn ähnlich betrachtet wie das übliche Gehalt.
- Das Einkommenssteuergesetz regelt im Paragraf 20 die Besteuerung.
In gewisser Weise kommt es zu einem Stundungseffekt von Steuerzahlungen. Diesen Umstand machen sich viele als Strategie zum Steuersparen zu nutzen: In Jahren mit höherem Gewinn werden Zero Bonds gekauft. Und in Jahren mit niedrigeren Gewinnen, werden Zero Bonds verkauft. Somit entfällt somit auf ein Jahr mit niedrigerer Steuerlast. Man spricht hierbei auch vom „Steueraufschubvorteil“. In manchen Fällen werden sogar bewusst Kredite aufgenommen, um Nullkuponanleihen zu finanzieren.
Steuerliche Behandlung von Zero Bonds bei Betrieben
Es ist zu beachten, dass solche Betriebe, die zur Bilanzierung verpflichtet sind, anders besteuert werden. Zero Bonds gelten als neuartige Finanzgeschäfte, die nach aktuellen Zinsentwicklung in dem entsprechenden Geschäftsjahr betrachtet werden.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 »
Wagner, Franz W.: Zero-Bonds: Optimale Investitions- und Verschuldungsstrategien »